Re: Unfall mit Stahlrahmen

von: sugu

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 11:50

Dann nachträglich Gute Besserung!

Ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausreichen, Schmerzensgeld zu fordern, ist dann die nächste Frage. Zumindest der Arbeitsausfall sollte zu Lasten der gegnerischen Versicherung gehen, aber das ist vermutlich Aufgabe von Arbeitgeber und/oder Berufsgenossenschaft.

Die Empfehlung, für den Sachschaden zunächst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen, ist sinnvoll. Dann hast du, eventuell nach einem Kostenvoranschlag, auch die Möglichkeit, dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet.

Ist außer dem Schaden am Fahrrad noch weiterer Sachschaden entstanden? Kleidung etc.?