Re: B&M: IQ-XM Scheinwerfer mit 120/170 Lux...

von: derSammy

Re: B&M: IQ-XM Scheinwerfer mit 120/170 Lux... - 29.01.21 13:33

Die StVO (oder ist es gar die StVZO?) begrenzt die Leistung von Nabendynamos meines Wissens nicht nach oben, sondern legt lediglich fest, dass bei Tempo X mindestens 6V und 3W anliegen müssen. Dass man den gängigen Nabendynamos bei üblichem Fahrttempo auch 5-10W entnehmen kann, zeigen ja die Dynamolader. Viel mehr wird der gemeine Radfahrer dann auch kaum gewillt sein von seiner Tretleistung abzuzwacken. Der will ja fahren, nicht leuchten. lach

Ein Zusatzakku, den man extern laden kann, wäre in der Tat eine denkbare Lösung, obgleich ich den Autonomiegedanken beim Radfahren extrem charmant finde.

Was das "mehr Licht" betrifft - das würde ich auch davon abhängig machen, wo man fährt. Innerstädtisch ist es oft verzichtbar - viele Gelegenheitsfahrer dürften mit Billigbeleuchung meist ausreichend bedient sein. Wirklich gutes Licht brauchst du dort, wo keinerlei Straßen- oder Wegbeleuchtung vorhanden ist.

Das mit der Einstelerei sehe ich auch als sehr großes Problem. Es gibt Ideen dies bei Scheinwerfern über eine integrierte "Wasserwagenanzeige" zu lösen. Der Gesetzgeber ist hier meines Wissens noch absolut hinterweltlerisch unterwegs. Wenn man hier die Gesetzestexte ernst nimmt, darf kein Fahrrad weiter als etwa 20m leuchten.