Re: Zweit-Akku

von: sugu

Re: Zweit-Akku - 23.03.23 09:18

Ein Akku (auch Notebook-Akku) gilt als Gefahrgut. Entweder im Rad mitnehmen oder in der Original-Verpackung. Im Flugzeug geht es noch pingeliger zu. Da darf bei manchen Gesellschaften ein Akku nicht im Laptop bleiben, wenn der im Frachtraum mitreist.