Re: Zweit-Akku

von: Margit

Re: Zweit-Akku - 23.03.23 10:36

In Antwort auf: sugu
Ein Akku (auch Notebook-Akku) gilt als Gefahrgut. Entweder im Rad mitnehmen oder in der Original-Verpackung.
Habe den Zweit-Akku in der Gepäckträgertasche noch nie verpackt, oder ist die Tasche Verpackung genug verwirrt