Re: Zweit-Akku

von: StephanBehrendt

Re: Zweit-Akku - 23.03.23 10:46

In Antwort auf: Margit
In Antwort auf: sugu
Ein Akku (auch Notebook-Akku) gilt als Gefahrgut. Entweder im Rad mitnehmen oder in der Original-Verpackung.
Habe den Zweit-Akku in der Gepäckträgertasche noch nie verpackt, oder ist die Tasche Verpackung genug verwirrt
Nach den Beförderungsbedingungen reicht es nicht; du benötigst eine feuerfeste Spezialtasche wie Diese.