Re: Zweit-Akku
von:
StephanBehrendt
Re: Zweit-Akku -
23.03.23
10:46
In Antwort auf: Margit
In Antwort auf: sugu
Ein Akku (auch Notebook-Akku) gilt als Gefahrgut. Entweder im Rad mitnehmen oder in der Original-Verpackung.
Habe den Zweit-Akku in der Gepäckträgertasche noch nie verpackt, oder ist die Tasche Verpackung genug
Nach den Beförderungsbedingungen reicht es nicht; du benötigst eine
feuerfeste Spezialtasche wie Diese.