Unfall mit Stahlrahmen

von: chrisli

Unfall mit Stahlrahmen - 21.09.20 11:16

Moin moin!
Auf dem Heimweg von der Arbeit hatte ich auf einem schmalen Radweg einen Frontalzusammenstoß mit einem anderen Rad, dessen Fahrerin mich nicht gesehen hatte, weil sie mit ihrer Schaltung beschäftigt war. Einen Termin beim Tout-Terrain-Händler (es ist ein Silkroad) zur Begutachtung bekomme ich erst am Monatsende. Der Aufprall war so heftig, dass beim "gegnerischen" Rad die Stahlgabel deutlich nach hinten gebogen war. Bei mir sieht es so aus, dass das ganz leicht der Fall ist. Der Lenker und je 1 Brems- und 1 Schalthebel stehen schief, das VR dreht nicht mehr frei. Sehe ich es richtig, dass Lenker und Vorbau (Alu) in jedem Fall getauscht werden sollten, auch wenn äußerlich keine Beschädigungen sichtbar sind? Ließe sich eine moderat verbogene Gabel richten? Es ist mein Rad für tägliches Pendeln und Reisen - ich möchte kein Risiko eingehen.
Besten Gruß
Chris
von: cterres

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 21.09.20 11:30

Umgekehrt, Lenker und Vorbau sind zwar auch Verschleißteile und sollten nach ein paar Jahren getauscht werden. Nach einem Unfall aber eher, wenn es zu einem Sturz kam, bei dem eine hohe Aufprallenergie auf den Lenker eingewirkt hat. Sprich, nur wenn die Teile sichtbar verbogen sind.

Anders bei der Gabel. Die wird nicht gerichtet, sondern ausgetauscht. Krumme Gabeln gerade biegen ist hochriskant und erhöhen die Wahrscheinlichkeit für spätere Stürze durch Materialversagen.
Der Beschreibung nach sollte der Lenker ebenfalls getauscht werden. Den Vorbau sollte man auf Spuren von Krafteinwirkung prüfen. Sollte es ein winkelverstellbarer Vorbau sein, ist ein Austausch eventuell besser, denn deren Gelenk ist etwas empfindlicher. Da wird der Vorbau dann zwar nicht gleich brechen, aber wackeln oder knarzen tun sie dann gerne.

Außerdem sollte der Steuersatz geprüft werden. Der mag Aufpraller auch nicht gerne und kann einen "Rastpunkt" entwickeln, also gleitet nicht mehr reibungslos, sondern bleibt in der Mitte stecken.
von: Sickgirl

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 21.09.20 12:45

Wenn die Schuld feststeht und die Daten der Verusacherin bekannt sind, würde ich da bei der Reparatur nicht auf den Cent schauen

Statt da irgendwas zu richten versuchen, tauschen und von der Dame oder ihrer Versicherung zahlen lassen
von: sugu

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 21.09.20 12:49

In Antwort auf: chrisli
Moin moin!
Der Lenker und je 1 Brems- und 1 Schalthebel stehen schief

Das hört sich so an, als ob der Lenker auch einen Teil der Kräfte aufgenommen hat und die leitet er über den Vorbau weiter.

Bei der Gabel wurde auch schon gesagt: Besser tauschen. Dann ist es eigentlich nur sinnvoll, alles komplett zu machen. So teuer ist ein Vorbau nun auch wieder nicht. Zumal vermutlich auch die Haftpflicht der Gegenseite den (bzw. einen Teil-)Schaden begleichen muss, wie @sickgirl schon schreibt.
von: hercules77

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 21.09.20 13:07

Nicht vergessen, auch den Rahmen auf Stauchung prüfen zu lassen.
Gruß
hercules
von: chrisli

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 21.09.20 13:11

Danke an alle! Am Unfall trifft mich kein Verschulden - ich gehe davon aus, dass es ein Haftpflichtschaden ist. Er wurde auch polizeilich aufgenommen. Das war mir wichtig, weil es als Wegeunfall = Arbeitsunfall zu betrachten ist.
Grüße, Chris
von: derSammy

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 21.09.20 13:49

Ist denn das Laufrad in Ordnung? Liest sich für mich so, als ob da auch ne kapitale Acht drin sein kann? Würde ich im Fall der klaren Schuldlage auch eher austauschen lassen.
Hebel verdrehen sich leicht, vor allem wenn sie nicht kapital angebrummt wurden. Schiefstehen muss da also nix heißen, korrigieren und fertig.
Ich würde trotzdem kontrollieren, ob nicht z.B. der Bremshebel nach oben/unten verbogen ist oder ungewöhnlich viel Spiel hat. Hier auch lieber austauschen, abbrechender Bremshebel ist nicht lustig.
von: sugu

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 21.09.20 13:51

Die polizeiliche Aufnahme macht die Argumentation mit der gegnerischen Versicherung einfacher, da dann die Frage des Verschuldens geklärt sein dürfte.

Für den Sachschaden ist es ansonsten unerheblich, ob es ein Wegeunfall ist. Die Versicherung des Arbeitgebers greift nur bei gesundheitlichen Folgen (und würde sich das Geld dann vom Unfallgegner zurückholen). Apropos Gesundheit: Darf man hoffen, dass dir nichts passiert ist?
von: Toxxi

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 04:47

In Antwort auf: hercules77
Nicht vergessen, auch den Rahmen auf Stauchung prüfen zu lassen.

Ja, ganz wichtig!

Ich gehe mit Sicherheit davon aus, dass der Rahmen bei einem so heftigen Aufprall, bei dem sich Gabel und Lenker verbiegen, auch was abbekommen hat. Der kann sowohl gestaucht sein, als auch verdreht (d.h. die beiden Achsen der Laufräder sind nicht mehr parallel). Letzteres wird oft übersehen.

Gruß
Thoralf
von: chrisli

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 07:00

Zunächst nichts passiert, dachte ich, war vielleicht viel Adrenalin im Blut.. Kratzer am Ellenbogen. Am nächsten Tag steifer Hals und Kopfschmerzen. Ich war beim D-Arzt, der meinte, dass ein solcher Aufprall vergleichbar wäre mit einem Auffahrunfall mit einem PKW.
Geht aber schon besser..
Grüße, Chris
von: Sickgirl

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 07:08

Bei Personen Schäden würde ich mir wirklich überlegen die ganze Sache einem Anwalt zu übergeben
von: derSammy

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 07:09

In Antwort auf: chrisli
Ich war beim D-Arzt, der meinte, dass ein solcher Aufprall vergleichbar wäre mit einem Auffahrunfall mit einem PKW.

Ulkiger Vergleich, so ganz ohne Referenz der Geschwindigkeiten. Und der Unfallvorgang mit Gurt, Kopfstütze und Airbag vs. (?) unterscheidet sich ja auch.
von: Juergen

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 07:10

Spiel nicht den Helden. Lass dich lieber krankschreiben und schau, was sonst noch schmerzt.
von: chrisli

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 07:57

.. nein nein, ich spiele keinen Helden.
Der Unfall war vor 8 Tagen, und der Arzt hat mich auch krank geschrieben.
LG, Chris
von: BeBor

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 11:39

In Antwort auf: chrisli
Danke an alle! Am Unfall trifft mich kein Verschulden - ich gehe davon aus, dass es ein Haftpflichtschaden ist.

Es kann nicht schaden, sich vor Beauftragung von kostenträchtigen Werkstattarbeiten zunächst mit der gegnerischen Versicherung zu verständigen, dass auch aus deren Sicht die Schuldfrage klar ist und wieviel die Versicherung zahlt. Ich weiß aus eigener Erfahrung, dass Versicherungen gelegentlich bei Fahrrädern völlig andere Maßstäbe anlegen als bei Autos. Für die Reparatur einer nahezu unsichtbaren Lackschramme an der Stoßstange der heiligen Blechles werden anstandslos zwei- bis dreitausend Euro für Gutachten, Demontage, Lackierung, Neumontage, Fahrwerksvermessung (!), Leihwagen für mehrere Tage etc. bezahlt, beim Fahrrad dagegen wird gern Akzeptanz für Billiggedengel eingefordert, weil eine ordentliche Arbeit schnell den Zeitwert eines nicht mehr ganz neuen Rades überschreitet.

Bernd
von: sugu

Re: Unfall mit Stahlrahmen - 22.09.20 11:50

Dann nachträglich Gute Besserung!

Ob die gesundheitlichen Beeinträchtigungen ausreichen, Schmerzensgeld zu fordern, ist dann die nächste Frage. Zumindest der Arbeitsausfall sollte zu Lasten der gegnerischen Versicherung gehen, aber das ist vermutlich Aufgabe von Arbeitgeber und/oder Berufsgenossenschaft.

Die Empfehlung, für den Sachschaden zunächst Kontakt mit der gegnerischen Versicherung aufzunehmen, ist sinnvoll. Dann hast du, eventuell nach einem Kostenvoranschlag, auch die Möglichkeit, dass die Werkstatt direkt mit der Versicherung abrechnet.

Ist außer dem Schaden am Fahrrad noch weiterer Sachschaden entstanden? Kleidung etc.?