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#1315473 - 21.12.17 21:13 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: jutta]
AndreMQ
Nicht registriert
@felix-ente: naja, sich bei dem Wetter theatralisch in den schmutzigen Straßengraben werfen, wenn der andere auch noch "Fahrerflucht" macht und später dann die Nummer als "Schwalbe" entlarvt wird, ist auch keine gute Lösung.
@jutta: ja, diese Überholmanöver sind saugefährlich und man muss extrem konzentriert als Überholter fahren. Für Schulkinder und nicht so fahrsichere Leute nicht beherrschbar.
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#1315476 - 21.12.17 21:30 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: ]
jutta
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.267
Ich bin die S1 vor Jahren mal an einem Novembersamstag gefahren, dem Morgenrot entgegen. Nicht empfehlenswert.
Gruß Jutta
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#1315479 - 21.12.17 22:23 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: ]
Peter Lpz
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.888
In Antwort auf: AndreMQ
In Antwort auf: radler4711
Ich frage mich, ob das realisierbar ist mit dem 1,5 m ?

- Nicht wenige Straßen sind zu schmal für 1,5 m Abstand.
- Bei anderen muss man als Autofahrer auf die Gegenspur wechseln, um die 1,5 m einzuhalten. Was bei dem Gegenverkehr oder Kurven ... nicht möglich ist.

Und kein Autofahrer wird sich mit 15 km/h hinter einem Radfahrer bewegen, nur weil die 1,5 m nicht einzuhalten sind....
Das ist das Problem. Die Rechtslage ist durchaus eindeutig, aber für den KFZ-Verkehr unbequem. Auf der Landstraße wird ja auch nicht in den Gegenverkehr überholt - bzw. dann kommt man in die Zeitung oder die Abendnachrichten. Man kann dann eben nicht überholen. Weil es unbequem ist, wird permanent gegen die Abstandsregel bei Radlern verstoßen und weil keine Tickets ausgestellt werden, vergessen die Leute sogar die ganze Regel. Die Abstandsregel gilt sogar bei Radstreifen. Ein Farbstrich ersetzt keinen Sicherheitsabstand. Pro gefahrenem Kilometer im städtischen bzw. Überlandbereich erlebe ich unzählige Überholer mit Unterschreiten des Sicherheitsabstandes - das ist Normalfall - und davon einer jeweils hochgefährlich. Ist einfach tägliche Praxis, auch heute wieder.


Die Rechtslage ist leider nicht eindeutig. Ich gebe zu, dass 1,5m einem genormten Maß entsprechen. Wenn Du mir jemanden nennen kannst, der mit dem Zollstock überholt, dann ist das ein toller Mensch, der die Regel ernst nimmt. Aber selbst wenn ich mein Radfahrerhirn mit seinen Vorstellungen benutze, würde ich sagen, der ist einfach doof. Wer noch alle Latten am Zaun hat, der überholt als Autofahrer, wenn es passt. Ich mache das in den seltenen Fällen einer Autofahrt auch nicht anders. Wenn der Gesetzgeber sein, aus meiner Sicht, selten dämliches Gedöhns vom vorgeschriebenen Seitenabstand ernst meint, dann erlaubt er uns das Nebeneinander Radeln. Denn bei diesem Abstand kommt er am Spurwechsel beim Überholvorgang nie und nimmer vorbei.

Und weil er das nicht tut, will er auch die Einhaltung dieses Seitenabstandes nicht. Gäbe es diese Vorschrift nicht, was wäre dann anders? Ich denke, absolut nichts! Ich finds schade, wenn man um solchen Schwachfug ein einziges Wort verliert und höre auch schon damit auf.

Gruß Peter
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#1315481 - 21.12.17 22:23 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: radler4711]
StephanBehrendt
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 13.862
In Antwort auf: radler4711
Und kein Autofahrer wird sich mit 15 km/h hinter einem Radfahrer bewegen, nur weil die 1,5 m nicht einzuhalten sind.
Ich will bei Passabfahrten oder im Verkehrsstau auch nicht hinter den langsamen KFZ herzockeln.
Ich will auf schmalen Wegen auch nicht hinter langsameren Radfahrern herzockeln.
Ich will auf kombinierten Wegen auch nicht hinter Fußgängergruppen herzockeln.

Wenn ich das nicht aushalten kann, sollte ich das Fahrzeug wechseln oder woanders lang fahren.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1315485 - 22.12.17 06:15 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: Peter Lpz]
AndreMQ
Nicht registriert
In Antwort auf: Peter Lpz
... Die Rechtslage ist leider nicht eindeutig. ...
Also in der Radwelt 4/17, Rubrik Rad+Recht, war ein Artikel zum Sicherheitsabstand des Überholenden gegenüber Radlern. In der 5/15 dann zum Abstand, den man als Radler gegenüber z.B. parkenden KFZ einhalten muss/darf (Dooring!!). MMn ist das eindeutig. Dieser Abstand (ca. 0,8m) plus die "Fahrerbreite" (ca. 0,8m) plus den Abstand zum Überholenden (ca. 1,5m) ist letztlich der maximale Straßenraum, den man benutzen kann/muss/darf und kommt auf über 3m! Die Realität: 0,3m zu den Parkern plus 0,8m Fahrer + 0,3m zum Überholer sind ca. 1,4m - wenn man sich nicht bewusst als Radler (zumindest nach rechts) mehr holt.
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#1315487 - 22.12.17 07:06 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: ]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 10.995
Moin moin!
In Antwort auf: AndreMQ
In Antwort auf: radler4711
Ich frage mich, ob das realisierbar ist mit dem 1,5 m ?

- Nicht wenige Straßen sind zu schmal für 1,5 m Abstand.
- Bei anderen muss man als Autofahrer auf die Gegenspur wechseln, um die 1,5 m einzuhalten. Was bei dem Gegenverkehr oder Kurven ... nicht möglich ist.

Und kein Autofahrer wird sich mit 15 km/h hinter einem Radfahrer bewegen, nur weil die 1,5 m nicht einzuhalten sind....
Das ist das Problem. Die Rechtslage ist durchaus eindeutig, aber für den KFZ-Verkehr unbequem. Auf der Landstraße wird ja auch nicht in den Gegenverkehr überholt - bzw. dann kommt man in die Zeitung oder die Abendnachrichten. Man kann dann eben nicht überholen. Weil es unbequem ist, wird permanent gegen die Abstandsregel bei Radlern verstoßen und weil keine Tickets ausgestellt werden, vergessen die Leute sogar die ganze Regel. Die Abstandsregel gilt sogar bei Radstreifen. Ein Farbstrich ersetzt keinen Sicherheitsabstand. Pro gefahrenem Kilometer im städtischen bzw. Überlandbereich erlebe ich unzählige Überholer mit Unterschreiten des Sicherheitsabstandes - das ist Normalfall - und davon einer jeweils hochgefährlich. Ist einfach tägliche Praxis, auch heute wieder.
In Frankreich gibt es als ständige Erinnerung an den Seitenabstand zu Fahrradfahrern nicht nur ein offizielles Verkehrsschild, sondern dieser ist seit 1958 in der französischen "StVO" klar definiert. So weit ich weiß beträgt der offiziell vorgeschriebene Seitenabstand dort innerorts 1,0 Meter und außerorts 1,5 Meter.
Wie auch immer in Frankreich mit dieser Vorschrift praktisch umgegangen wird finde ich sie klarer als unsere deutsche Abstandsregelung. Diese ist vielen Autofahrern doch gar nicht bekannt oder wird mangels ständiger Wiederholung per Verkehrsschild wie in Frankreich schlichtweg vergessen oder verdrängt...
Morgendliche Grüße aus Münster,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...

Geändert von HeinzH. (22.12.17 07:07)
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#1315493 - 22.12.17 07:51 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: Peter Lpz]
Ulli Gue
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.036
In Antwort auf: Peter Lpz
Die Rechtslage ist leider nicht eindeutig ...

Hallo Peter,
die Formulierungen in der STVO bzgl. Seitenabstand sind wahrlich dehnbar und lassen viel Raum für eigene Interpretationen. Etwas mehr Klarheit hat da die Rechtssprechung in den letzten Jahren gebracht. Danach ist bei einem Radfahrer ein Mindestabstand von 1,5 m einzuhalten. Ist dieser mit einem Kind unterwegs, sind mindestens 2,0 m einzuhalten.
Hier mal ein Link auf ein Arbeitspapier des ADFC. Dies ist zwar schon etwas älter, aber meines Wissens hat sich die Rechtslage seitdem nicht geändert.
Gruß Ulli

Geändert von Ulli Gue (22.12.17 07:52)
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#1315495 - 22.12.17 08:22 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: HeinzH.]
inga-pauli
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.922
In Antwort auf: HeinzH.
In Frankreich gibt es als ständige Erinnerung an den Seitenabstand zu Fahrradfahrern nicht nur ein offizielles Verkehrsschild, sondern dieser ist seit 1958 in der französischen "StVO" klar definiert. So weit ich weiß beträgt der offiziell vorgeschriebene Seitenabstand dort innerorts 1,0 Meter und außerorts 1,5 Meter.
...

So eins wie dieses hier - es gibt noch eins, auf dem aufgefordert wird, sich die Fahrbahn zu teilen.

Andere europäische Beispiele.
Ingrid ***


Geändert von inga-pauli (22.12.17 08:24)
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#1315498 - 22.12.17 08:40 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: HeinzH.]
Axurit
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.151
In Antwort auf: HeinzH.
Diese ist vielen Autofahrern doch gar nicht bekannt oder wird mangels ständiger Wiederholung per Verkehrsschild wie in Frankreich schlichtweg vergessen oder verdrängt...
Auch durch ständige Wiederholung wird deine Darstellung nicht zutreffender. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Diese Schilder kenne ich in Frankreich nur von Straßenabschnitten, wo ein ansonsten getrennt geführter Radweg über eine normale Straße führt, und an Stellen, wo aus anderen Gründen mit besonders viel Fahrradverkehr zu rechnen ist. An ganz normalen Landstraßen habe ich die noch nie gesehen. Dort wird nach meiner Wahrnehmung entweder mit geringen Abstand überholt oder nach Überholen mit großem Abstand extrem knapp wieder eingeschert, bevorzugt bei herannahendem Gegenverkehr. Soviel zu den Kirschen in Nachbars Garten.
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#1315499 - 22.12.17 08:40 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: inga-pauli]
inga-pauli
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.922
Dieses Schild meinte ich:
Ingrid ***

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#1315500 - 22.12.17 08:53 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: inga-pauli]
schneller66
Gewerblicher Teilnehmer Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 897
Es ist ja schön das Ihr diese Aktion macht. Ich finde Sie gut und richtig. Leider halten sich nicht mal die Fahrradfahrer an den Abstand beim Überholen eines anderen Fahrradfahrers. Ich, als Fahrer mit 1m breitem Wohnwagen, werde auf Radwegen regelmässig böse beschimpft. Oft dann, wenn ein Radfahrer mich überholt und sich nicht ankündigt. Dann kann es eben sein, dass ich eben da einen Schlenker drin habe und es extrem eng wird. Mein Hinweise das der Überholer den zu Überholenden frei halten muss, wird hier als Provokation angesehen. Wenn sich der Überholer ankündigt, ging es bis jetzt immer ohne Probleme, da ich dann besonders genau die Spur halte. Dann ist auch gegen ein Überholen mit geringem Abstand nichts zu sagen denn wir paßen beide genau auf.

Schöne Grüße Jürgen
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Off-topic #1315501 - 22.12.17 09:18 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: Ulli Gue]
jutta
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 6.267
Ein Kraftfahrer hat (normalerweise) einen Führerschein, den er durch eine Prüfung erworben hat.
Aber solange der Gesetzestext so wischiwaschi ist, wird sich nix andern.
Das juckt die Verkehrtminister egal welcher Farbe einen feuchten Dreck.
Einzig ein klarer Gesetzestext und entsprechende Kontrollen würden viellleicht was ändern. Eine Aufschrift aufm Po-Auto ist wie VZ Eingeschränktes "Halteverbot"
Gruß Jutta

Geändert von jutta (22.12.17 09:19)
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#1315513 - 22.12.17 11:31 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: Axurit]
Holger
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 18.074
In Antwort auf: Axurit
In Antwort auf: HeinzH.
Diese ist vielen Autofahrern doch gar nicht bekannt oder wird mangels ständiger Wiederholung per Verkehrsschild wie in Frankreich schlichtweg vergessen oder verdrängt...
Auch durch ständige Wiederholung wird deine Darstellung nicht zutreffender. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Diese Schilder kenne ich in Frankreich nur von Straßenabschnitten, wo ein ansonsten getrennt geführter Radweg über eine normale Straße führt, und an Stellen, wo aus anderen Gründen mit besonders viel Fahrradverkehr zu rechnen ist. An ganz normalen Landstraßen habe ich die noch nie gesehen. Dort wird nach meiner Wahrnehmung entweder mit geringen Abstand überholt oder nach Überholen mit großem Abstand extrem knapp wieder eingeschert, bevorzugt bei herannahendem Gegenverkehr. Soviel zu den Kirschen in Nachbars Garten.

Danke. Man hat ja die Tendenz, Urlaubserlebnisse etwas zu verklären im Gegensatz zum Alltagsradeln hier. Das, was Du als Vor-ort-lebender schreibst, vermute ich auch. Grundsätzlich meine ich zwar auch, eine größere Akzeptanz von Fahrradfahrern bei Autofahrern zu erleben in Frankreich - jedoch ist es nicht das Paradies.

Das Schild fiel auch mir auf "normalen" Straßen bisher nicht auf.

Viele Grüße
Holger
Paris – Normandie – Paris: http://les21lacets.de/blog/
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#1315517 - 22.12.17 11:47 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: schneller66]
Toxxi
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 22.000
In Antwort auf: schneller66
Ich, als Fahrer mit 1m breitem Wohnwagen, werde auf Radwegen regelmässig böse beschimpft. Oft dann, wenn ein Radfahrer mich überholt und sich nicht ankündigt.

Blöde juristsiche Zwischenfrage: Darf man damit überhaupt den Radweg benutzen? Zumindest zu DDR-Zeiten war das nicht erlaubt, da musste man mit einem so breiten zweispurigen Anhänger auf die Straße.

Gibt es per Gesetz eine Obergrenze, wie breit ein Fahrradanhänger sein darf?

In Antwort auf: schneller66
Mein Hinweise das der Überholer den zu Überholenden frei halten muss, wird hier als Provokation angesehen.

Dieser Satz ergibt für mich keinen Sinn... was bedeutet "frei halten" in diesem Zusammenhang? verwirrt

In Antwort auf: schneller66
Wenn sich der Überholer ankündigt, ging es bis jetzt immer ohne Probleme, da ich dann besonders genau die Spur halte.

Ich habe die Erfahrung gemacht, dass sich viele Radfahrer provoziert fühlen, wenn man das Überholen ankündigt... traurig Aber besser wäre es, das hast du völlig recht. schmunzel Bei Rennradfahrern ist üblich, kurz "von links" oder "von rechts" zu brüllen, wenn man an einem anderen Rennreadfahrer vorbei fährt.

Gruß
Thoralf
Meine Räder und Touren im Radreise-Wiki

Geändert von Toxxi (22.12.17 11:49)
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#1315519 - 22.12.17 12:00 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: schneller66]
StephanBehrendt
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 13.862
In Antwort auf: schneller66
Ich, als Fahrer mit 1m breitem Wohnwagen, werde auf Radwegen regelmässig böse beschimpft.
Natürlich gibt es neben aggressiven Dosentreibern auch aggressive Velozipisten.

Bei dir habe ich allerdings den Eindruck, dass du mit deinem breiten Caravan auf zu schmalen Radwege unterwegs sein möchtest und so andere Radfahrer behinderst. Mit solch einem sperrigen Gefährt gehörst du ebenso auf die Fahrbahn wie eine Rikscha und eben gerade nicht auf schmale Radwege.
------------------------
Grüsse
Stephan
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Off-topic #1315520 - 22.12.17 12:28 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: Toxxi]
inga-pauli
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.922
In Antwort auf: Toxxi
...Bei Rennradfahrern ist üblich, kurz "von links" oder "von rechts" zu brüllen, wenn man an einem anderen Rennreadfahrer vorbei fährt.

"wenn man an einem anderen Rennradfahrer vorbei fährt." - andere (normale) Radfahrer gibt es für Rennradfahrer anscheinend nicht - ich jedenfalls hab das noch nie erlebt (andere auch nicht)!
Im Gegenteil: plötzlich rauschen einige auch an den engsten Stellen an einem vorbei (rechts oder links), mit null Sicherheitsabstand und ohne zu rufen (geschweige denn klingeln ).
Trotz häufiger Blicke in den Rückspiegel ist mir/uns das schon einige Male passiert schockiert
Ingrid ***

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Off-topic #1315521 - 22.12.17 12:38 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: inga-pauli]
Toxxi
Moderator Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 22.000
In Antwort auf: inga-pauli
"wenn man an einem anderen Rennradfahrer vorbei fährt." - andere (normale) Radfahrer gibt es für Rennradfahrer anscheinend nicht - ich jedenfalls hab das noch nie erlebt (andere auch nicht)!

Ich schon, erlebe es immer wieder, und mache das auf dem Rennrad selbst auch. schmunzel
Meine Räder und Touren im Radreise-Wiki
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Off-topic #1315523 - 22.12.17 13:01 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: Toxxi]
inga-pauli
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.922
Anwesende sind die rühmliche Ausnahme grins
Ingrid ***

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#1315525 - 22.12.17 13:26 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: schneller66]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 20.468
Zwischen Radfahrer gilt meines Wissens auch nach gängiger Rechtssprechung ein geringerer Abstand. Zum einen wegen der geringeren Relativgeschwindigkeiten und potentiellen Unfallfolgen, zum anderen wegen der fehlenden Sogwirkung im Vergleich zu KfZ.

Das mit dem Ankündigen (vermutlich meinst du klingeln?) ist immer so eine Sache - das wird viel zu oft leider nicht gehört. Und als Überholer kannst du halt nie sicher sein, dass es gehört wurde, musst also sowieso immer so fahren, als ob es nicht gehört worden wäre. Dann kann man es auch gleich weglassen...

Mit einem zweispurigen Anhänger gibt es ja diese Dienstanweisung an die Rennleitung, dass die Radwegbenutzungspflicht nicht als bindend zu betrachten ist. Es hängt vom konkreten Radweg ab, aber ich fahre mit Hänger auf ganz vielen zu schmalen Radwegen auch ganz bewusst nicht und würde mich hier oder da schon auch als drüber ärgern, wenn ein Anhängerfahrer einen Radweg, auf dem man nicht überholen kann, einfach dicht macht. Aber klar, das ist keine Legitimation andere (oder sich selbst) vorsätzlich zu gefährden.
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.
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#1315527 - 22.12.17 14:09 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: derSammy]
Ulli Gue
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 2.036
In Antwort auf: derSammy
Mit einem zweispurigen Anhänger gibt es ja diese Dienstanweisung an die Rennleitung, dass die Radwegbenutzungspflicht nicht als bindend zu betrachten ist.

Hallo Sammy,
nur zur Info. Das steht in der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Dort steht unter §2 Randnummer 23:
Die vorgegebenen Maße für die lichte Breite *) beziehen sich auf ein einspuriges Fahrrad. Andere Fahrräder (vgl. Definition des Übereinkommens über den Straßenverkehr vom 8. November 1968, BGBl. 1977 II S. 809) wie mehrspurige Lastenfahrräder und Fahrräder mit Anhänger werden davon nicht erfaßt. Die Führer anderer Fahrräder sollen in der Regel dann, wenn die Benutzung des Radweges nach den Umständen des Einzelfalles unzumutbar ist, nicht beanstandet werden, wenn sie den Radweg nicht benutzen.
*) Mit lichter Breite ist hier die in den vorhergehenden Absätzen besprochene Radwegbreite gemeint.
Gruß Ulli
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#1315528 - 22.12.17 14:16 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: Ulli Gue]
radler4711
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 1.582
Kenn Ihr einen Fall, wo ein Autofahrer bestraft worden ist, da er zu nah an einem Radfahrer vorbei fuhr?

:-)
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#1315529 - 22.12.17 14:21 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: radler4711]
StephanBehrendt
Mitglied
Themenersteller
abwesend abwesend
Beiträge: 13.862
In Antwort auf: radler4711
Kenn Ihr einen Fall, wo ein Autofahrer bestraft worden ist, da er zu nah an einem Radfahrer vorbei fuhr? :-)
Aber natürlich: Wenn der Radfahrer dadurch stürzte.
------------------------
Grüsse
Stephan
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#1315531 - 22.12.17 14:38 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: radler4711]
nachtregen
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.080
In Antwort auf: radler4711
Kenn Ihr einen Fall, wo ein Autofahrer bestraft worden ist, da er zu nah an einem Radfahrer vorbei fuhr?

Mit Unfall gibt es Fälle.

Ohne Unfall: Es ist nach Auskunft des Senats Berlin an Andreas Baum, MdA keine gerichtsfeste Messung von Überholabständen möglich, daher werde das nicht verfolgt.

Auf Seite 4, unter 6. - Link zu web.archive.org
--
Stefan
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#1315532 - 22.12.17 14:58 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: nachtregen]
schneller66
Gewerblicher Teilnehmer Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 897
Okay ich kann verstärkt auf der Straße fahren mit dem Anhänger nur ist es oft als Ortsfremder nicht so einfach zu entscheiden ob der Radweg jetzt breit genug sein wird oder nicht.

Auf jeden Fall bitte wenn Ihr z.B. einen mit Kinderanhänger vor euch habt. Bitte Ansprechen oder Klingeln. Wir können nicht dauernd nach hinten sehen.

Schöne Grüße Jürgen
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#1315534 - 22.12.17 15:12 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: radler4711]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 10.995
In Antwort auf: radler4711
Kenn Ihr einen Fall, wo ein Autofahrer bestraft worden ist, da er zu nah an einem Radfahrer vorbei fuhr? :-)
Vor wenigen Jahren führte die Polizei in Hamburg selbst eine Seitenabstands-Aktion durch. Zu nahe an den fahrradfahrenden Beamten vorbeifahrende Kfz wurden am Ende des Kontrollabschnittes von anderen Polizeibeamten herausgewinkt. Offenbar ist diese Aktion wieder "eingeschlafen", sonst würden wir zwischenzeitlich etwas davon gelesen haben.
Hier im Forum wurde seinerzeit die betreffende Meldung verlinkt und kommentiert...
Bis denne,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...

Geändert von HeinzH. (22.12.17 15:14)
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#1315537 - 22.12.17 15:18 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: inga-pauli]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 10.995
In Antwort auf: inga-pauli
Dieses Schild meinte ich:
So ein ähnliches Schild gibt es auch in den USA...
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...
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#1315539 - 22.12.17 15:21 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: Axurit]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 10.995
Moin Rainer!
In Antwort auf: Axurit
In Antwort auf: HeinzH.
Diese ist vielen Autofahrern doch gar nicht bekannt oder wird mangels ständiger Wiederholung per Verkehrsschild wie in Frankreich schlichtweg vergessen oder verdrängt...
Auch durch ständige Wiederholung wird deine Darstellung nicht zutreffender. Auf die Gefahr hin, mich zu wiederholen: Diese Schilder kenne ich in Frankreich nur von Straßenabschnitten, wo ein ansonsten getrennt geführter Radweg über eine normale Straße führt, und an Stellen, wo aus anderen Gründen mit besonders viel Fahrradverkehr zu rechnen ist. An ganz normalen Landstraßen habe ich die noch nie gesehen. Dort wird nach meiner Wahrnehmung entweder mit geringen Abstand überholt oder nach Überholen mit großem Abstand extrem knapp wieder eingeschert, bevorzugt bei herannahendem Gegenverkehr. Soviel zu den Kirschen in Nachbars Garten.
Vielleicht habe ich in Frankreich meist den selektiven Blick "eingeschaltet". zwinker
Wie auch immer, ich finde es gut, daß der vorgeschriebene Seitenabstand in Frankreich klar festgelegt ist:
In Antwort auf: Axurit
In Antwort auf: HeinzH.
in Frankreich sehe ich öfters das blaue(!) Verkehrsschild mit der Aufschrift „Si je dépasse - 1,5m"*. Hierzulande gibt es dazu kein Pendant. Mich würde interessieren, welche rechtliche Relevanz dieses Verkehrsschild in Frankreich tatsächlich hat und ob die 1,5m Mindestabstand in der französischen "StVZO" hinterlegt sind.
Ist im Code de la Route Artikel R414-4 III festgelegt: 1m innerorts, 1,5m außerorts. Interessant und typisch für das französische Bußgeldwesen ist, dass ein Verstoß mit einer Geldbuße von 90 Euro und drei Punkten geahndet wird (FS-Entzug bei 12 Punkten).

Danke nochmals für das Verlinken des "Code de la Route",
Gruß aus Münster,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...

Geändert von HeinzH. (22.12.17 15:30)
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#1315541 - 22.12.17 15:34 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: Ulli Gue]
HeinzH.
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 10.995
In Antwort auf: Ulli Gue
(.....) ...die Formulierungen in der STVO bzgl. Seitenabstand sind wahrlich dehnbar und lassen viel Raum für eigene Interpretationen. (.....)
Das ist bezogen auf die deutsche StVO wohl war...
Bis denne,
HeinzH.
Demokratie lebt davon, daß sich die Bürgerinnen und Bürger aktiv einbringen...
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#1315543 - 22.12.17 15:36 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: StephanBehrendt]
derSammy
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 20.468
In Antwort auf: StephanBehrendt
In Antwort auf: radler4711
Kenn Ihr einen Fall, wo ein Autofahrer bestraft worden ist, da er zu nah an einem Radfahrer vorbei fuhr? :-)
Aber natürlich: Wenn der Radfahrer dadurch stürzte.

Mir ist im Juni ein Autofahrer bei einem solchen missglückten Schneideversuch von hinten aufgefahren. Rad Totalschaden (erst eine Woche später gemerkt, dass der Rahmen durch war). Weil der Impuls von hinten (und damit in Fahrtrichtung) kam, konnte ich einen Sturz vermeiden und blieb unverletzt.
Als die Polizei fast 1h nach dem Unfall eintraft, hatte die nix andere zu tun als mir zuallerst die an der Stelle nicht vorliegende Radwegbenutzungspflicht vorzuhalten. Weil auch nicht gleich ein Schaden am Rad erkennbar war (Polizei und ich haben leider nur hinten geschaut - die Acht im Vorderrad (das Hinterrad wurde beim Aufschlag ausgehoben, das zur Aufschlagsrichtung leicht schräg stehende Vorderrad verbogen) habe ich unmittelbar nach Wegfahren von der Unfallstelle gemerkt), wurde nicht mal eine ordnungsgemäße Unfallmeldung verfasst. Da ich keine Ansprechdaten der Unfallaufnehmer bekam , habe ich das auch erst deutlich später per Onlineanzeige gemeldet/melden können.

Wie auch immer, zu dem Unfall gab es nicht mal eine ordentliche Unfallaufnahme, auf dem Schaden von etwa 500€ bin ich allein sitzen geblieben, eine Verwarnung oder Belehrung des Unfallgegners über angemessene Überholabstände gab es nicht. Der fährt wohl heute noch in dem Glauben rum, alles richtig gemacht zu haben - so ist leider die Realität (an der das Fehlverhalten der Kölner Polizei aber sicher auch nicht ganz unschuldig ist).
Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch!
Satzzeichen können Leben retten.
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#1315547 - 22.12.17 16:26 Re: Aktion „Seitenabstand 1,5 Meter“ in Köln [Re: derSammy]
Ulli Gue
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Da hast du alles falsch gemacht was man nur falsch machen kann. Du hättest eine Aufnahme des Unfalls von der Polizei verlangen sollen, aber was viel wichtiger ist, du hättest folgendes dokumentieren müssen:
- Wer ist dir aufgefahren? Name, Kennzeichen, Versicherung
- Von der Unfallstelle Fotos machen
- Zuhause eine Bericht schreiben mit folgenden Punkten:
+ Was ist geschehen?
+ Wer war beteiligt?
+ Wo trug sich das Schadensereignis zu?
+ Wann kam es zu dem Geschehen?
+ Warum ist der Unfall passiert?
Dazu noch eine Skizze, die Fotos, Kostenvoranschlag der Reparatur usw. und das alles an die Versicherung schicken. Eine Anzeige bei der Polizei bringt dir finanziell garnichts. Den Schaden musst du schon selbst oder dein Anwalt einfordern.
Gruß Ulli

PS: Evtl. noch Zeugen benennen.


Geändert von Ulli Gue (22.12.17 16:32)
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