Vielleicht ist der betreffende »Experte«, denn Kollege möchte ich ihn nicht nennen, ja bei der Personalstelle ausgesprochen gut angesehen? Der Kündigungsschutz, der fallweise sowieso so dicht wie ein Viskoseschwamm ist, wirkt bei unternehmensschädigendem Fehlverhalten jedenfalls nicht.