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#1175881 - 08.12.15 16:45
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Gewerblicher Teilnehmer
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Hi,
also ich nehme alles zurück was ich bis jetzt über die Maße der Hänger gesagt und erfahren habe.
Hier ein Link zu Wiki, dort steht was rechtlich so angesagt ist:
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrradanh%C3%A4nger
Somit gibt es keine gesetzlich verbindliche Regeln. Daraus geht hervor das eben die Kfz zu übernehmen sind. Daraus darf er 2,55 Breit, 12m lang , 4m hoch und 28 to schwer sein. Jedoch ist zu beachten das das Gespann gut führbar sein muss. Das ist sicher bei 28 to nicht mehr gegeben. Jedoch ungebremst wird von 40kg ausgegangen. Damit komme ich gut hin.
Das Merkblatt des Verkehrsministeriums ist nur als Richtlinie zu verstehen.
Also wie es aussieht wird es dann in Zukunft eine Version mit 90cm Breite und eine mit 120 cm Breite geben. Jeweils 1 Mann und 2 Mann. Die 2m Länge des Ministeriums werde ich nicht einhalten da es sich um einen Sportanhänger handelt und fertig.
Meint Ihr diese Auslegung ist vertretbar wenn man Wiki liest? Ich bin da befangen weil ich eben die beste Möglichkeit für mich am liebsten sehe.
Schöne Grüße Jürgen der schon ein bisschen verwirrt ist...
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#1175882 - 08.12.15 16:46
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: StephanBehrendt]
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Zum dritten Mal: In Paragraph 63 Straßenverkehrszulassungsordnung. Soll ich Dir auch noch einen Link heraussuchen, dass Du das selbst nachlesen kannst?
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#1175884 - 08.12.15 16:52
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Achtung, Wikipedia hat auch nicht immer Recht! In § 32 Abs. 1 Nr. 3 gibt es eine explizite Regelung für Anhänger hinter Krafträdern: 1 m breit dürfen die sein. Die Regelung in § 63 (entsprechend den Regelungen bei Kfz) bedeutet sicher nicht , dass ein Fahrradanhänger breiter sein darf als ein Motorradanhänger!
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#1175886 - 08.12.15 16:58
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: Thomas S]
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Gewerblicher Teilnehmer
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Hi,
das ist ein gewagter Schluss denn ein Motorrad ist in der Lage sehr viel schneller zu fahren. Es ist nirgends bestimmt das der Fahrradhänger analog zum Motorradhänger zu sehen ist. Und es wird explizit zwischen Motorrad/Kleinkraftrad und Fahrrad/Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25km/h unterschieden. Es muss keine Betriebserlaubnis des Hängers vorliegen beim Fahrrad/Mofa. Bei Motorradhängern muss es eine Betriebserlaubnis geben.
Also im Prinzip gebe ich Wiki recht wenn gesagt wird: Es gibt keine bindende Regelung sprich hier ist ein Grau-bereich wo es eben mal drauf ankommt was ich mich traue auszunutzen.
Schöne Grüße Jürgen der dann einfach mal den 120cm Hänger bauen wird und sehen was passiert...
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Geändert von schneller66 (08.12.15 17:01) |
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#1175891 - 08.12.15 17:06
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Naja, gewagt? Das Motorrad hat auch im Zweifel sehr viel mehr PS (kW, wenn das jemandem lieber ist) und könnte auch einen breiteren Anhänger ohne Probleme ziehen.
Es ist natürlich ganz was anderes, was Du Dich traust, als das was Rechtslage ist. Es gibt eine Regelung dazu, die allerdings ausgelegt werden kann. Ich behaupte mal, dass die Argumentation für mehr als 1 m schwierig werden dürfte.
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#1175894 - 08.12.15 17:15
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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also was meint Ihr muss ich bei 1 m Breite bleiben? Länge sollte ja mit 2,40m kein Ding sein.
Naja, Stephan hat schon richtig darauf hingewiesen, diesen einen saloppen Satz in §63 würde ich jetzt nicht überbewerten. Ich kann mir auch kaum vorstellen, dass ein Schutzmann mit dem Zollstock daher kommt und Maß nimmt - ich würde auf die Zahlen pfeifen und einfach bauen. Steht ja auch nix von 1,0m, sondern 1m. 1,2m ist an 1m noch deutlich näher dran als an der nächsten Einheit 2m. Ach ja, schieben dürftest du den Wagen ja sowieso - ich kann mir aber kaum vorstellen, dass jemand von dir verlangen würde nach Hause zu schieben. Und auch was die Verkehrsgefährdung betrifft, kann kaum jemand ernsthaft meinen, dass Schieben sicherer sei als mit dem Rad zu ziehen. 1,20 wären dann schon für ausgewählte Strecken und viel Straße.
Nunja, Regelfall ist ja das Fahren auf der Fahrbahn.
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#1175895 - 08.12.15 17:15
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Moderator
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Hi Jürgen, 1. Warum möchtest Du das Teil noch lackieren? Ich finde dieses helle Grün richtig schön! 2. Niemals würde ich mit so einem breiten Anhänger unterwegs sein wollen. Hast Du schonmal darüber nachgedacht, einen 70er Hänger auf 140cm ausklappbar zu gestalten. Könnte mir auch vorstellen, dass dann Boden und Deckel nebeneinander liegen. So bleibt auch Tragfläche für die Kollektoren. Ich erinnere nochmal an die Brüderchen.
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#1175898 - 08.12.15 17:24
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: Thomas S]
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Zum dritten Mal: In Paragraph 63 Straßenverkehrszulassungsordnung. Soll ich Dir auch noch einen Link heraussuchen, dass Du das selbst nachlesen kannst? Ich kenne den §. Ich habe ihn nicht nur gelesen, sondern meine ihn auch verstanden zu haben. Danach gibt es keine expliziten Regeln für Fahrradanhänger. Hilfsweise werden die Vorschriften für KFZ-Anhäner zu Rate gezogen. Peter de Leuw hat es einst aufgedröselt.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1175900 - 08.12.15 17:30
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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In Dietmar Kettler: "Recht für Radfahrer", 3. (aktuelle) Ausgabe von 2013 steht auf Seite 118-120 ungefähr folgendes dazu.(Für genaueres bitte selber lesen.)
- Es gelten §62 und §32 StVZO entsprechend. - 1 m Breite über alles darf nicht überschritten werden - Maximale Höhe 4 m - Maximale Länge zw. 12m und 18,75m je nach Konstruktion. Demnach sind auch mehrere Anhänger hintereinander erlaubt.
Es gäbe ein Merkblatt des BVM (VkBL 1999, 703)mit unverbindlichen Empfehlungen zur Konstruktion.
-- Ende Wiedergabe des Inhalts von Keppler.
Wenn ich mich recht erinnere, gab es mal einen Versuch Fahrradanhänger gesondert zu Regeln. Diese Regeln wurden aber vom Bundesrat gekippt, weil sie viel zu konkret formuliert waren. Man hatte sich dann darauf geeinigt, daß, wo möglich, die Regeln für KFZ-Anhänger anzuwenden seien. Daher die wahnsinnige max. Länge.
Verkehrsrecht in D ist ein riesengroßes Chaos.
Edit: Wenn ich das alles richtig verstehe erzählt Leuw im wesentlichen dasselbe wie Kepller
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Geändert von Gio (08.12.15 17:37) |
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#1175906 - 08.12.15 18:13
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Zunächst einmal Hut ab vor deinem ambitionierten Projekt! Das ideale Material für deine Ergänzung mit Zeltvorbau und Aufstelldach oder einer Erhöhung mit festem Unterteil und Dach wäre aus meiner Sicht Cordura. Ein Oberteil aus Cordura mit Alugestänge könnte ich mir durchaus vorstellen. Der Gewichtsvorteil wäre eher vernachläsigbar. Du hast da schon richtig tolle Arbeit geleistet mit so wenigen Kilos! Ich denke da eher an den geringeren Windwiderstand und Seitenwind-Unempfindlichkeit. Besonders bezüglich plötzlicher Seitenwindböen habe ich bedenken. Bezogen sich die 6Bf der letzten Tour auf Gegenwind oder auch Seitenwind?
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Ein Fahrrad von der Stange? Soo kompromißbereit bin ich nun auch wieder nicht... | |
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#1175937 - 08.12.15 19:55
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: Stylist Robert]
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Gewerblicher Teilnehmer
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Beiträge: 897
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Hi
also lackieren muss ich auf jeden Fall um den UV Schutz für das Epoxy zu gewährleisten. Aber keine Angst es wird dieses Mal Gelb-Grün Ral6018 ca.
Der Windwiderstand ist kein Problem. Sehe ich wenn ich schnell bergab fahre. Seitenwind ist auch kein Problem bin schon mit Böen geschätzt 70km/h von der Seite unterwegs gewesen.
Bei der Breite behalte ich mir mal den 120cm Hänger vor. Wenn man vom Kfz auf das Fahrrad schließen dürfte dann müsste auch der Hänger eine Zulassung haben. Braucht er aber nicht. Also so einfach sehe ich es nicht aber schauen wir mal ob es jemals geklärt werden muss. Wie gesagt Grau-Zone.
Außerdem sollte es ein Land in der Eu geben wo ein 120cm Anhänger am Fahrrad erlaubt ist ist er auch in Deutschland zulässig. Deswegen sind die Motorräder heute so laut die werden in erster Linie in Italien vorgestellt. (Wettbewerbsgleichheit in der Eu)
Also ich hab bei meiner letzte Aktion mit Zelt in diesem Jahr beschlossen nie wieder mit Zelt los zu ziehen. Ist einfach nicht Meines. VW Bus, Wohnwagen am Auto oder am Fahrrad. Bin einfach zu alt und die Pensionen finde ich zu teuer. Dieses gilt aber nur für mich. Jeder kann das selbst für sich entscheiden.
Aber deswegen wird es auch keine Zeltkonstruktion im größeren Umfang beim Fahrradwohnwagen geben.
Schöne Grüße Jürgen der langsam bequem wird...
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Geändert von schneller66 (08.12.15 20:00) |
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#1175945 - 08.12.15 20:21
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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abwesend
Beiträge: 14.038
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Außerdem sollte es ein Land in der Eu geben wo ein 120cm Anhänger am Fahrrad erlaubt ist ist er auch in Deutschland zulässig. Dann solltest du aber dort auch deinen ersten Wohnsitz nehmen.
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------------------------ Grüsse Stephan | |
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#1175986 - 09.12.15 08:24
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Beiträge: 406
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Bei der Breite behalte ich mir mal den 120cm Hänger vor. Wenn man vom Kfz auf das Fahrrad schließen dürfte dann müsste auch der Hänger eine Zulassung haben. Braucht er aber nicht. Also so einfach sehe ich es nicht aber schauen wir mal ob es jemals geklärt werden muss. Wie gesagt Grau-Zone. Ich glaube auch nicht, dass -wie schon gesagt wurde- du angehalten wirst, weil einem Wachtmeister auffällt, dass der Anhänger zu breit sein könnte. Anders sieht das aus, wenn es mal zu einem Unfall kommen sollte, bei dem die Schuldfrage nicht ganz eindeutig ist. Da könntest Du Stress kriegen. Potentieren würde sich dieses Problem meines Erachtens, wenn Du die WWs tatsächlich kommerziell vermietest... Grüße, Karsten
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#1175993 - 09.12.15 08:49
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: Polyflux]
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Gewerblicher Teilnehmer
Themenersteller
abwesend
Beiträge: 897
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Hi,
ich glaube wenn es so weit ist werde ich mal 300 Euro für eine Rechtsanalyse an einen Anwalt zahlen. Dann hab ich zumindest was in der Hand und eine Einschätzung der Lage.
So lange sollte bei dem 1m Teil ja nichts anbrennen...
Wenn Jemand was erfährt gerne Info hier.
Ach ja der neue Mechanismus fürs Hubdach ist so gut wie fertig. Mal sehen ob es auch funktioniert. Kostet mich aber ca. 800g Aufgewicht. Ist aber möglich zu entfernen so das wenn Jemand das Dach nicht benutzt (So wie ich) kann der Mechanismus zu Hause bleiben.
Schöne Grüße Jürgen
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#1176040 - 09.12.15 12:25
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Solltest Du je in Deinem Leben so einen Wohnwagen zum Verkauf bauen ... für wieviel würdest Du ihn verkaufen wollen ?
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#1176041 - 09.12.15 12:31
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: Mütze]
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Gewerblicher Teilnehmer
Themenersteller
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Beiträge: 897
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Solltest Du je in Deinem Leben so einen Wohnwagen zum Verkauf bauen ... für wieviel würdest Du ihn verkaufen wollen ? Hi, ich kann es Dir nicht sagen da ich erst die Stunden für den Bau des Serienmodelles ermitteln muss. Dafür muss ich erst mal in Serie bauen. Schau mal bei den Dänen nach die geben Preise an. Ich denke die haben eben schon ermittelt was so was kostet. Die Dänen findest Du unter Wide path camper Dänemark. Aber sollte ich die Maus mal verkaufen schreibe ich es hier rein. Wobei ich es sicher nicht übers Herz bringe. Aber ich merke jetzt schon das die Werkstatt anfängt eng zu werden. Schöne Grüße Jürgen der halt sieht das schon eine Menge Stunden Bauzeit drauf gehen...
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#1176048 - 09.12.15 12:47
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Möglicherweise ist der Grund für das 1m-Limit der seitliche Überstand.
Möglicherweise lässt sich das durch die Anbringung von Reflektoren bzw. Positionslichtern vorne beseitigen.
Sigi
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#1176135 - 09.12.15 18:27
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: Thomas S]
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Zum dritten Mal: In Paragraph 63 Straßenverkehrszulassungsordnung. Soll ich Dir auch noch einen Link heraussuchen, dass Du das selbst nachlesen kannst? Auch dein widerholter Hinweis auf einen schwammigen Paragrafen macht diesen nicht klarer und eindeutiger. Der ADFC bekommt immer mal wieder entsprechende Anfragen. Die (StVZO) enthält gerade keine eigenen Bestimmungen für die Maße von Fahrrädern und Anhängern, sondern verweist auf die Bestimmungen für Kraftfahrzeuge. Dabei ist ungeklärt, welche Kfz-Bestimmungen im Einzelnen anwendbar sind. Mehrspurige Fahrräder dürfen breiter als 1 m sein. Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrrädern mit Hilfsmotor dürfen nur 1,00 m breit und 4,00 m lang sein. Fahrzeuge müssen in jedem Fall so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt.
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#1176328 - 10.12.15 21:18
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: StephanBehrendt]
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[zitat=Thomas S]
Fahrzeuge müssen in jedem Fall so gebaut und ausgerüstet sein, dass ihr verkehrsüblicher Betrieb niemanden schädigt oder mehr als unvermeidbar gefährdet, behindert oder belästigt. Wieso gibt es dann Autos?
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#1176387 - 11.12.15 09:58
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Beiträge: 3.179
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Irgendwie hast du bei mir mit deinem neuen Prototypen den Bastler geweckt. Kannst du noch etwas genauere Angaben zu den Sandwichplatten machen ( Aufbau im Querschnitt, Gewicht pro m², Belastbarkeit, wo erhältlich)? Weitere Fotos vom Aufbau des Bodengerüstes mit Achs- und Radaufnahme würden mich auch sehr interessieren!
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#1176503 - 12.12.15 07:45
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: Stylist Robert]
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Gewerblicher Teilnehmer
Themenersteller
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Beiträge: 897
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Hi,
das steht alles am Anfang dieses Thread wo es um Material geht. Belastbarkeit ist Trail and Error. Deswegen benötige ich auch viele Test-Kilometer um die Schwachstellen auszusortieren. Das ist aber von Wagen zu Wagen unterschiedlich.
Ein Tip: Überlege Dir was Du bauen willst. Mach erste Versuche mit dem Material mit kleine Versuchsteilen und fange dann einfach an. Du kannst Alles im Nachhinein verstärken wenn es bricht. Im schlimmsten Fall musst Du einfach raus schneiden und neu aufbauen.
Schöne Grüße Jürgen
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#1177038 - 15.12.15 15:22
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: schneller66]
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Gewerblicher Teilnehmer
Themenersteller
abwesend
Beiträge: 897
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Hi,
so Berg Test heute gemacht.
Den Frankenstein (siehe Frankensteinrennen) hoch. Der ist 7,3% im Schnitt bei 3km. Größte Steigung 10,2%. Die ganze Tour wurde bei BikeComputer mit 750hm angegeben.
Mit Liegerad (netto 18kg) plus Akku und Motor mehr plus Hänger bei 11kg Zuladung. Nabenmotor also nicht optimal im Drehzahlbereich. Trotzdem mit max. 250Watt Unterstützung nie langsamer wie 8km/h hoch bei normaler Beanspruchung also ca. 145 er Puls.
Also sollten bis ca. 14% Prozent gehen (Motor hat noch eine Stufe da gibt es 450 Watt und 40Nm).
Strecke total 20km bei geschätzen 220Wh Akkuverbrauch.
Somit sollten 2000 hm am Tag bei Sonne kein Problem sein. Damit nenne ich das Gespann bergtauglich. Belastung für den Menschen sportlich normal.
Schöne Grüße Jürgen der wohl bald die Farbe drauf macht da es wohl diesmal keine Schwachstellen zu geben scheint...
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#1177345 - 16.12.15 19:49
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: derSammy]
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Beiträge: 1.646
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Ach ja, schieben dürftest du den Wagen ja sowieso - ich kann mir aber kaum vorstellen, dass jemand von dir verlangen würde nach Hause zu schieben. Und auch was die Verkehrsgefährdung betrifft, kann kaum jemand ernsthaft meinen, dass Schieben sicherer sei als mit dem Rad zu ziehen.
Naja bei einer Breite von mehr als 1m, könnte man dir vielleicht die Benutzung eines Radweges untersagen, d.h. entweder schieben auf dem Fußweg oder auf der Fahrbahn radeln oder schieben. Da Kinderanhänger kaum breiter als 80cm sind, könnte es bei Drängelgitter oder Poller auch schon bei 1m Breite etwas eng werden.
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#1177346 - 16.12.15 19:53
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: fghpw]
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Beiträge: 20.637
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Mit Anhänger (egal welcher Breite) würde ich sowieso bestenfalls Radwege nutzen, bei denen ich genau weiß, was auf mich zukommt und ob das verantwort- und machbar ist. Regelfall ist das Fahren mit dem Rad auf der Fahrbahn. Es gibt doch auch diese Verwaltungsvorschrift an die Rennleitung auf der Fahrbahn fahrende mehrspurige Fahrräder nicht ob des formalen Verstoßes gegen die Lollibeachtung zu behelligen.
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#1177353 - 16.12.15 20:42
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: der tourist]
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Beiträge: 1.646
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Möglicherweise ist der Grund für das 1m-Limit der seitliche Überstand.
Möglicherweise lässt sich das durch die Anbringung von Reflektoren bzw. Positionslichtern vorne beseitigen.
Sigi Bei dem abgewendeten Entwurf der die Sachen vor Jahren Regeln sollte, war ab einer Breite von mehr als 80cm 2 Lampen (und nicht nur Reflektoren) nach hinten in Rot und nach vorn in Weiß vorgeschrieben, ebenso bei einem Gewicht von mehr als 40kg auch extra Bremsen am Anhänger. Hinter einem Fahrrad oder Motorrad erwartet man keinen Anhänger mit mehr als 1m Breite. Damals gab es noch die Dynamopflicht, was die Sache recht unpraktisch machte. Auf der Fahrbahn ist man normalerweise mit höherer Geschwindigkeit unterwegs, daher wäre es sinnvoll frühzeitig auf ein Gefährt mit größerer Breite aufmerksam zu machen. Reflektoren leuchten ja nur zurück, wenn sie vom Scheinwerfer des anderen Fahrzeuges erfasst werden, dies könnte bei kurvenreichen Strecken auch mal zu spät sein.
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#1177356 - 16.12.15 20:47
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: fghpw]
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Beiträge: 20.637
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dies könnte bei kurvenreichen Strecken auch mal zu spät sein. Dies widerspräche dann dennoch den allgemeinen und wichtigsten Vorgaben zur maximalen Geschwindigkeit von Fahrzeugen. Die darf nie größer sein, als dass man bei zweispurigen, übersichtlichen Straßen innerhalb der Sichtweite, bei unübersichtlichen oder einspurigen Straßen innerhalb der halben Sichtweite stehen bleiben kann.
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#1177380 - 16.12.15 22:33
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: derSammy]
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Beiträge: 1.701
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Was ist das wieder für 'ne Diskussion? Geht's um die Rechtslage, geht's um die Sicherheit oder geht's darum, daß wir uns die Welt mal wieder backen wollen, wie sie uns gefällt?
"Guck, ob ein Auto kommt!" So fing's an, als ich zum ersten mal alleine die Straße überqueren durfte. Damit beginnt die Konditionierung, auch heute noch, heute sogar noch viel mehr als früher. Straße = Autos!
Ich hatte mal eine Frontalkollision mit dem Seitenwagengespann am helllichten Tag auf einer engen, einspurigen Straße. Das entgegenkommende Auto kam um die Kurve rumgestochen, der Fahrer hat mich gesehen, hat mich angesehen, aber er hat einfach nicht gebremst. Ist ins stehende Gespann reingerauscht. Ich konnte es nicht fassen, mir nicht erklären und es hat 'ne ganze Weile gedauert, bis ich begriffen habe, daß der den Seitenwagen einfach nicht wahrgenommen hatte. Ich hatte sogar Licht an und ein Positionslicht am Seitenwagen.
Auf 1.000 Autos kommt ein Motorrad und auf 1.000 Motorräder kommt ein Seitenwagengespann. Schon was ein Motorrad ist, weiß ein Autofahrer nicht wirklich, da er immer nur mit Autos zu tun hat, und ein Gespann überfordert ihn endgültig. Dafür hat er keinerlei Erfahrung abgespeichert und auf die Idee, daß dieses Motorrad hier Platz braucht, weil's eben selbst über 1,60m breit ist, kommt er im Traum nicht. Nachdem ich das gerafft hatte, sind mir immer wieder Situationen aufgefallen, wo Autofahrer unvermittelt auf's Motorrad zuhielten, in der Erwartung, daß das schon ausweichen würde und ohne zu erkennen, daß genau das nicht geht. Aufgefallen war mir das freilich schon früher, aber nun konnte ich es mir erklären.
Jeder der sich mit einem Nichtauto auf der Straße rumtreibt, sollte also auf der Hut sein, insbesondere, wenn das Vehikel ein von der Norm abweichendes Format hat und noch viel mehr, wenn es anderen Verkehrsteilnehmern zunächst ein bekanntes Pattern, ein Erkennungsmuster, eine Silhouette bietet, die diesen bekannt vorkommt, sie mental aber auf die falsche Fährte locken kann. Auf das abweichende Format so früh und so deutlich wie möglich mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln aufmerksam zu machen, ist der Ideen ganz sicher nicht die dümmste.
Ich bin mal in der Türkei bei Dunkelheit überland gefahren und dabei ständig über irgendwelche unbeleuchteten Eselkarren etc. drübergefallen, bis ich auf bolzgerader Strecke am Horizont ein Scheinwerferlicht erblickt habe. Ah, endlich mal eine klare Situation! Gerade Strecke und nichts zwischen mir und ihm auf der Straße unterwegs. Je näher ich kam, desto klarer wurde, daß das wirklich nur ein einzelner Scheinwerfer ist. Also Motorrad oder Moped, aber das Licht zittert nicht, also vielleicht auch ein Auto mit nur einem funktionierenden Scheinwerfer. Als das Objekt dann in meinen Lichtkegel kam, entpuppte es sich als Mähdrescher, mit montiertem 7m breitem Mähwerk, quer über die ganze Fahrbahn, weswegen ich mal wieder schleunigst und unplanmäßig von der Straße mußte.
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#1177392 - 17.12.15 00:50
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: ohne Gasgriff]
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abwesend
Beiträge: 20.637
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Ähm, bei allem Kuriositätenkabinett: Hier ging es um Fahrräder, mit einem Anteil von teils über 20% am Modalsplit. Und selbst auf der Landstraße sollte man mit einem Fahrrad kaum Gefahr laufen nicht als solches identifiziert zu werden. Mit der Bäckerinnung hat das nix zu tun.
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#1177400 - 17.12.15 06:29
Re: Wohnwagen fürs Fahrrad
[Re: derSammy]
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Gewerblicher Teilnehmer
Themenersteller
abwesend
Beiträge: 897
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Hi,
also ich fahre Liegerad zu ca. 80%. Habe aber das Gefühl mit der Liege auf der Straße besser von den Autofahrern behandelt zu werden wie mit dem Upright. Mit dem Upright werde ich deutlich knapper überholt wie auf der Liege. Natürlich nicht immer und von Jedem aber in der Tendenz.
Ist meine persönliche Erfahrung und ich kann es nicht belegen.
Und zum Thema Breite: Ein breiter Mtb Lenker hat bis 80cm. Da ist es nicht weit zu 100cm. Wie gesagt ich bin bei 2000km 2 Mal mit 94 cm nicht weiter gekommen. Das war es.
Also 1 m Breite sehe ich als unkritisch an. Wenn Jemand dagegen fährt habe ich auf dem Rad ja noch 20cm Platz. So knapp werde ich öfter überholt und es ist nichts passiert.
Außerdem gibt es eben im Straßenverkehr immer ein Risiko egal womit man unterwegs ist.
Meine Erfahrungen mit dem Hänger im Moment sind das ich sehr gut wahrgenommen werde. Besser wie ohne nur mit Fahrrad.
Schöne Grüße Jürgen der bei Breite dann eben an 120cm denkt und da ist es wahrscheinlich wirklich unklar wie gut es geht...
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