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#1423084 - 30.03.20 16:12
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Rennrädle]
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Soweit ich mich erinnere, ist wild Zelten sowieso nicht erlaubt, und wenn das wild Zelten in dieser Zeit noch "Mode" werden würde, haben alle Tagesausflügler ein Problem.
Was machen Tagesausflügler abends im Wald oder auf der Wiese?
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#1423086 - 30.03.20 16:15
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Thomas1976]
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also nur weil man wild zeltet bedeutet das noch lange nicht, dass man die Hygiene nicht einhalten kann.
Am schwierigsten wäre die Wäsche der Kleidung Aber zumindest eine Woche geht das locker...
Rennrädle
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Off-topic
#1423088 - 30.03.20 16:17
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: mille1]
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das Wildzelten ist in Deutschland nicht erlaubt, aber auch nicht verboten
Das scheint in Deutschland von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein. Hier der Bußgeldkatalog. BW ist z.B. nicht mit aufgeführt, dagegen hat Bayern hohe Strafen.
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#1423089 - 30.03.20 16:19
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: mille1]
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damit meinte ich die danach erzählte Kaffeanekdote:
Einer oder in diesem fall eher mehrere halten sich nicht an die Regel (zb Mehrtagesradeln durch Bayern) und die anderen müssen bluten indem dann das Radfahren generell verboten wird.
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Off-topic
#1423090 - 30.03.20 16:20
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Rennrädle]
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also nur weil man wild zeltet bedeutet das noch lange nicht, dass man die Hygiene nicht einhalten kann.
Na ja, es ist schon um einiges schwieriger wenn man nicht gerade einmal öffentliche Toiletten, im Café, im Einkaufszentrum etc. aufsuchen kann. Was ist z.B. nach dem Einkaufen? Wo will man sich da mal schnell die Hände waschen? Übertragt man dann potentielle Viren weiter beim nächsten Einkauf, Bäcker etc.
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Geändert von Thomas1976 (30.03.20 16:21) |
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#1423096 - 30.03.20 16:29
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Thomas1976]
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also nur weil man wild zeltet bedeutet das noch lange nicht, dass man die Hygiene nicht einhalten kann.
Na ja, es ist schon um einiges schwieriger wenn man nicht gerade einmal öffentliche Toiletten, im Café, im Einkaufszentrum etc. aufsuchen kann. Was ist z.B. nach dem Einkaufen? Wo will man sich da mal schnell die Hände waschen? Übertragt man dann potentielle Viren weiter beim nächsten Einkauf, Bäcker etc. Öffentliche WC`s suche ich nur im Notfall auf. Und wie willst Du wissen, wie ich meine eigene Hygiene betreibe. Und fürs Einkaufen gibt es Einweg-Handschuhe. Ich bin beruflich im Wareneingang tätig, und habe deshalb schon täglich mit 50 + x Personen zu tun. Bei meiner Radtour hätte ich nur beim Einkaufen Kontakt. Wenn ich nach der Arbeit einkaufen gehe, weiß niemand, ob ich den Virus in mir trage. Also müsste ich von Amtswegen zu Hause bleiben, weil ich mit vielen Personen Kontakt habe?????
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#1423098 - 30.03.20 16:34
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Rennrädle]
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erstaunlich - da steht tatsächlich nichts drin und man könnte durch BW radeln? Abgesehen von dem Übernachtungsproblem mit wild Zelten, was ja generell nicht erlaubt ist... Das ist doch logisch. Allen Betrieben wie Hotels, Herbergen oder Campingplätzen ist die Nutzung zu touristischen Zwecken untersagt. Damit besteht ein faktisches Reiseverbot. Alle Hinweise, wie man sich zu verhalten hat gemäß bundesdeutscher Strategie schließen Reisen auch im Inland sinngemäß aus, auch wenn das ausdrücklich nicht in Verordnungen niedergeschrieben ist. Zu Ostern ist aber evtl. eine Verschärfung angedacht, weil man einen allegemeinen Ungehorsam fürchtet (Interview Frau Manuela Scheswig heute). Die Ausnahmen brauchen wir nicht durchgehen, denn Wildcamping zählt weder zu den Ausnahmen, noch zu einer legalen Alternativen des Reisens. Keine Verordnung beschränkt ohnehin zuvor nicht legale Tatbestände (auch wenn jüngst die Polizei irgendwo einen Appell an Verbrecher richtete sich zurückzuhalten). Es macht wenig Sinn, hier das Thema Wildcamping zu diskutieren, es wird erfahrungsgemäß von einigen abgelehnt, andere haben dazu ein entspanntes Verhältnis. Warum, ist auch recht schnell ableitbar. Ein weiterer Irrtum ist, immer anzunehmen, dass exotische Außenseiterhandlungen zur Massenbewegung werden. Das haben hier schon mehrfach Leute in absurder Weise versucht, damit ein Thema hochzupuschen, das keines ist. Auch Corona wird die Menschen nicht dazu anregen, es doch mal mit Wildcampen zu versuchen, wenn kein Hotel auf hat. Wer jetzt mit Rad auf Wildcampingtour geht, wird damit statistisch in ein so kleines Loch treten wie die Erde vom Außenrand unserer Galaxie zu sehen ist. Anders gesagt: Mücke wird zum Elefanten gemacht, Empörungskultur usw. Am Ende ist keiner unterwegs gewesen, weil es eh kaum lohnt, s.o. Und die, die es dennoch gemacht haben sollten, haben zur Gefährdung der Lage nichts beigetragen. Auch das ist Statistik.
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#1423100 - 30.03.20 16:37
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: veloträumer]
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da hast Du sicher recht...
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#1423101 - 30.03.20 16:37
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: mille1]
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Natürlich kann es bis ich fahre, schon wieder ganz anders sein. Ich warte ab, was sich in den nächsten 14 Tage tut. Im Positiven, wie negativen. Und dann entscheide ich. Abfahrt von der Haustür, mit Gepäck durchs Ländle( nur durchs Ländle) oder ich muß in meinen Garten den Grill anwerfen Ich zitiere mich jetzt selber Ich warte es ab.
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#1423103 - 30.03.20 16:41
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Rennrädle]
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Moderator
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wäre es eigentlich in BW erlaubt, dass man von einem Bekannten/Radforumisten zum nächsten radelt und in deren Garten zeltet?
In Bayern wohl nicht... Nun, die Diskussion darüber, wer wen angesteckt hat, möchte ich nicht moderieren.
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° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° ° Reisen + | |
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#1423105 - 30.03.20 16:43
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: mille1]
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Abfahrt von der Haustür, mit Gepäck durchs Ländle( nur durchs Ländle) oder ich muß in meinen Garten den Grill anwerfen Das mit dem Grill anwerfen würde ich mir noch überlegen. Bekommst du Ärger mit der Nachbarschaft, die dich wütend mit Corona-Viren bespuckt. Die Spucke fliegt dann weiter als 2 Meter.
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#1423106 - 30.03.20 16:46
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: veloträumer]
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darf ich schon im meinen eigen Garten nicht mehr grillen?? Ich würde sie ja einladen, aber das ist defenitiv nicht erlaubt. Ich könnte ja ne Rote rüber reichen.....
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Geändert von mille1 (30.03.20 16:48) Änderungsgrund: Rechtschreibung |
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#1423107 - 30.03.20 16:47
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: mille1]
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... wenn es alle machen: Brandrisiko steigt, alle Spitalbetten belegt mit Rothaut.
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#1423110 - 30.03.20 16:53
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: veloträumer]
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Das ist doch logisch. Allen Betrieben wie Hotels, Herbergen oder Campingplätzen ist die Nutzung zu touristischen Zwecken untersagt. Damit besteht ein faktisches Reiseverbot. Alle Hinweise, wie man sich zu verhalten hat gemäß bundesdeutscher Strategie schließen Reisen auch im Inland sinngemäß aus, auch wenn das ausdrücklich nicht in Verordnungen niedergeschrieben ist. Zu Ostern ist aber evtl. eine Verschärfung angedacht, weil man einen allegemeinen Ungehorsam fürchtet (Interview Frau Manuela Scheswig heute).
Theoretisch darf ich auch mit dem Wohnmobil durch die Lande gondeln.
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#1423148 - 30.03.20 19:46
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Thomas1976]
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Unterwegs in Schweiz
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Eben. Warum muss man unbedingt in dieser Zeit eine "Wildcamping Radreise" machen und kann sich nicht darauf konzentrieren die Gegend vor der Haustür zu erkunden und abends in die eigene Wohnung oder ins eigene Haus zurückzukehren.
Macht doch einfach nur Tagestouren, es gibt auch um den eigenen Wohnsitz so viel zu entdecken! Das sind keine Ferien. Die Gegend kennen viele von uns auch schon gut. Und die Zeit nach der Aufhebung der Beschränkungen ist bereits dermaßen vollgeplant, dass Radtouren da nicht so viel Platz finden, wie sie sollten. Mich interessiert die Möglichkeit, Radtouren zu machen und im Wald zu zelten, wenn es nicht anders möglich ist, sehr.
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#1423149 - 30.03.20 19:47
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: mille1]
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Unterwegs in Schweiz
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erstaunlich - da steht tatsächlich nichts drin und man könnte durch BW radeln? Abgesehen von dem Übernachtungsproblem mit wild Zelten, was ja generell nicht erlaubt ist... das Wildzelten ist in Deutschland nicht erlaubt, aber auch nicht verboten Hängt vom Bundesland ab. Und in CH vom Kanton.
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#1423151 - 30.03.20 19:52
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: veloträumer]
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Unterwegs in Schweiz
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Wenn man eine gute Stelle im Wald findet, ist die nicht so gut sichtbar.
Ich empfinde die Interpretation der bestehende Verbote dagegen als unbegründet und mehr durch eine gewisse Arroganz von Gesetzgeber und Polizei als durch reale Gründe motiviert.
Aber sicher, es ist ein Risiko und wer auf Nummer sicher gehen will, bleibt zuhause.
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#1423152 - 30.03.20 20:04
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Mütze]
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Weswegen in Frankreich das Radfahren (von wenigen Ausnahmen abgesehen) vollständig verboten ist. Ernsthaft? Das liest sich ja fast so, als ob Radfahren (ich rede nicht von Radrennen) eine Risikosportart sei. Das ist wider jede statistische Logik. Da muss man dann eher noch Zu-Fuß-Gehen - und noch viel schlimmer - den Aufenthalt in der heimischen Wohnung verbieten. Denn da passieren mit Abstand die meisten Unfälle. Manchmal bin ich schon sehr froh, wenn in Zeiten wie diesen die Politik von Fachleuten beraten wird (und deren Wort geachtet wird). Wenn nur nach "gefühlter Sicherheit" entschieden wird, kommen die albernsten Dinge dabei heraus.
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Komm wir grillen Opa. Es gibt Koch und Suppenfleisch! Satzzeichen können Leben retten. | |
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#1423154 - 30.03.20 20:18
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: mille1]
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Das Wildzelten ist in Deutschland nicht erlaubt, aber auch nicht verboten. Meines Wissens ist das so pauschal nicht korrekt. Die Regelung hierzu ist Ländersache. Es gibt Bundesländer, in denen Zelten für eine Nacht sogar explizit gestattet ist (z. B. Brandenburg), in den meisten ist es aber verboten. Eine ganz gute Übersicht (Stand Junli 2019) findet man hier: https://www.bergzeit.de/magazin/wildcampen-in-deutschland-wo-erlaubt/Gruß, Hardy
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#1423155 - 30.03.20 20:19
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: derSammy]
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Weswegen in Frankreich das Radfahren (von wenigen Ausnahmen abgesehen) vollständig verboten ist. Ernsthaft? Das liest sich ja fast so, als ob Radfahren (ich rede nicht von Radrennen) eine Risikosportart sei. Das spielt zwar auch ein bisschen mit rein, wobei es ja um Freizeitradfahren geht und in Frankreich das stark mit Radrennsport verknüpft ist, mehr als bei uns. Es geht aber weit mehr bei den aktuellen Corona-Vorschriften darum, dass du dich vom Zuhause nicht weit weg bewegen sollst, deswegen der Kilometer Freiheit in Frankreich, auch mit Rad nicht mehr. Wie bei den Reisebeschränkungen sollen damit eben Kontakte und damit Verbreitungen über die Gemeinde- und Reviergrenzen hinweg vermieden werden. Längst geht es eben nicht mehr nur um Ländergrenzen, sondern Reviergrenzen.
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#1423164 - 30.03.20 21:47
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Rennrädle]
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wäre es eigentlich in BW erlaubt, dass man von einem Bekannten/Radforumisten zum nächsten radelt und in deren Garten zeltet?
In Bayern wohl nicht... Ich denke, es ist doch allgemein das Ziel, touristische Übernachtungen zu unterbinden. Daher gibt es ausdrückliche Verbote für Beherbergungsbetriebe wie Hotels, Pensionen, Campingplätze etc. Einzelne Regionen haben außerdem ausdrücklich die Einreise von auswärtigen Personen verboten. In manchen Regionen ist für Ortsfremde selbst die Nutzung eigener Ferienimmobilien untersagt. Wenn man all diese Regelung irgendwie respektiert, verbieten sich halt mehrtägige Reisen. Es bleiben nur Tagestouren mit täglicher Rückkehr in die eigene Wohnung. Das ist zwar nicht schön, aber ich denke, für eine gewisse Zeitspanne sollte man es akzeptieren und nicht nach irgendwelchen Lücken im Wortlaut der jeweiligen Verordnungen suchen, die vielleicht für eine andere Lesart Spielraum bieten könnten.
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"If you want something done, do it yourself." | |
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#1423168 - 31.03.20 00:36
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: mille1]
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"Sie schauen in die Sterne, und wünschen sich dass das Ende des Zwangaufenthalts (Gefängnisaufenthalt mit Ausgangerlaubnis)in den eigenen 4 Wänden,doch sehr rasch kommen möge."
Nun ja,... sehr interessante Frage. Erlaubt ist Zuhause zu bleiben... um den Wohnblock und etwas Weiter zu radeln und mit großer Freude zurück "ins Zuhause" zu kehren, damit die Muskeln weiter gestählt werden und bleiben für die Zeit nach der Pandemie. Hätte nicht gedacht wie schwer es mir doch fällt mich an den Gedanken "von Balkonia-Urlaub" zu gewöhnen. Wenn es Andere und mein Leben rettet, ist es nicht ganz verkehrt "die Füße stiller als sonst" zu halten.
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Was Du tun willst tue es jetzt, weil Morgen könntest du keine Gelegenheit mehr dazu haben ...
Denkt sich Seniorradler-67
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#1423213 - 31.03.20 08:47
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: derSammy]
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Weswegen in Frankreich das Radfahren (von wenigen Ausnahmen abgesehen) vollständig verboten ist. Ernsthaft? Das liest sich ja fast so, als ob Radfahren (ich rede nicht von Radrennen) eine Risikosportart sei. Es gibt meines Wissens in Frankreich keine speziellen Regeln fürs Radfahren. Ich fahre mit dem Rad zum Einkauf. Wenn Du noch immer zur Arbeit fährst (ist bei mir nicht der Fall), kannst Du das auch per Rad machen. Und man kann pro Tag eine Stunde raus für "körperliche Aktivitäten", im Umkreis von 1 km von der Wohnung. Letzteres ist natürlich gerade fürs Radfahren sehr beschränkend. Aber Radfahren ist nicht per se verboten. Viele Grüße, Stefan
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#1423219 - 31.03.20 09:19
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: StefanS]
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Das habe ich anders gelesen. Radfahren ist nur noch erlaubt, um einzukaufen oder zur Arbeit zu fahren. Als körperliche Aktivität (also diese 1 Stunde) ist Radfahren nicht mehr zugelassen.
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#1423220 - 31.03.20 09:21
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Mütze]
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#1423222 - 31.03.20 09:24
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: StefanS]
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Hier ist der Link zu der offiziellen Seite der Regierung. Da gibt es eine Kategorie: "La pratique du vélo, est-elle interdite ?".
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#1423223 - 31.03.20 09:26
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: hopi]
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Das ist zwar nicht schön, aber ich denke, für eine gewisse Zeitspanne sollte man es akzeptieren und nicht nach irgendwelchen Lücken im Wortlaut der jeweiligen Verordnungen suchen, die vielleicht für eine andere Lesart Spielraum bieten könnten. Ich sehe das (vielleicht überraschenderweise) anders. Wild zelten ist in Baden-Württemberg ganz unabhängig von Corona nicht erlaubt. D.h. man setzt sich eh schon über ein Verbot hinweg, wenn man es trotzdem tut und hat damit offensichtlich kein Problem. Dann verstehe ich ehrlich gesagt nicht, warum man überhaupt noch diskutiert, ob eine Radtour mit Wildzelten jetzt erlaubt ist oder nicht. Wer es unbedingt tun will, soll es machen. Er muss allerdings damit rechnen, dass er auf noch weniger Verständnis/Nachsicht stößt wie sonst. Die Blockwarte sind gerade deutlich aktiver als sonst. M.E. nur zum Teil zu Recht.
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#1423224 - 31.03.20 09:32
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Mütze]
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Danke für den Link. Ok, wenn die das ernsthaft durchsetzten wollen, dann bin ich aus dem Land hier raus.
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#1423432 - 01.04.20 13:18
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: Mütze]
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Hallo Mütze, Hier ist der Link zu der offiziellen Seite der Regierung. Da gibt es eine Kategorie: "La pratique du vélo, est-elle interdite ?". Ich hab jetzt nochmal genauer geschaut. Die von Dir zitierte Formulierung scheint eine Erfindung jener Webseite zu sein. Kein einziges Dekret im Zusammenhang mit der Ausgangssperre ( hier die Liste) sagt speziell was über's Radfahren. Solange da nichts Konkreteres kommt, werde ich die bestehenden Regelungen befolgen, aber nicht mehr. Viele Grüße, Stefan
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#1423433 - 01.04.20 13:42
Re: Tagestouren u. Corona, was ist erlaubt ?
[Re: StefanS]
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Hallo Mütze, Hier ist der Link zu der offiziellen Seite der Regierung. Da gibt es eine Kategorie: "La pratique du vélo, est-elle interdite ?". Ich hab jetzt nochmal genauer geschaut. Die von Dir zitierte Formulierung scheint eine Erfindung jener Webseite zu sein. Kein einziges Dekret im Zusammenhang mit der Ausgangssperre ( hier die Liste) sagt speziell was über's Radfahren. Solange da nichts Konkreteres kommt, werde ich die bestehenden Regelungen befolgen, aber nicht mehr. Viele Grüße, Stefan Was steht denn da genau? Bitte einmal mitteilen für Leute die des französischen nicht mächtig sind. Danke!
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