Dass es auf 99% aller Radwege nicht möglich ist, die bei der Fahrbahnbenutzung geforderten Sicherheitsabstände einzuhalten, ist doch genau eine der Hauptunfallursachen auf Radwegen. Ich würde so einen Radweg als nicht benutzbar betrachten, womit auch die Benutzungspflicht entfällt.
Das ist deine Ansicht, aber nicht die Gesetzeslage. Und eine Richter kann nicht von dir verlangen, dass du die Benutzungspflicht hättest missachten müssen, weil sie eine erhöhte Gefahr bedeutet. Entsprechend kann dir auch keine Teilschuld als Radler angelastet werden, wenn ein Autofahrer die Tür zum Radweg unüberlegt öffnet. Hilft dir zwar nicht, wenn deine Nase platt ist, aber du bist immerhin im Recht. Klar ist, dass du keine Anrecht auf Renntempo hast, sodass der Autofahrer gar keine Chance hat, die Gefahr zu erkennen. Angemessenheit und Rücksichtnahme gelten immer.
Auf der Fahrbahn ist es in der Regel immer möglich, ausreichenden Sicherheitsabstand zu parkenden KFZ zu halten.
Dann bist du zu wenig in Städten unterwegs (wohnst du in einem Villenviertel in Nürnberg?). Selbst in Nicht-Großstädten wie Konstanz gilt das nicht. Es müssen nicht mal Altstadtstraßen sein. Vielfach kommen durch die parkenden Autos nur noch ein Auto durch, der Gegenverkehr muss häufig warten. Gibt solche Straßen hier zu Hauf in Stuttgart. Als Radler kommst du dann noch vorbei, aber nicht mit Sicherheitsabstand. Auch sonst gibt es viele Straßen, wo man mit Gegenverkehr diesen Abstand nicht hat. Hängt dann zuweilen von der Uhrzeit ab, ob du weite Bögen fahren kannst oder nicht. Es gibt auch nicht nur die aufschlagende Tür, sondern immer mehr stehen Autos im rechten Winkel zu Fahrbahn und kommen dann unüberlegt aus der Parkbucht ("verschöntes" Anwohnerparken). Zudem gibt es genügend Kurzparker, die auch in zweiter Reihe parken usw. Ich versuche natürlich Augenmaß zu halten, aber ganz ausschließen kann man diese Situationen selbst als zurückhaltender und umsichtiger Radler nicht.