Völlig richtig, in Deutschland sind die Betretungs- und Aneignungsrechte (Bsp. Pilze) in den Waldgesetzen der Ländern geregelt. Beim Wasser weiß ich das auswendig nicht. Grundsätzlich kann der Gesetzgeber das Eigentum definieren wie er will, solange er die Institutsgarantie wahrt. Das heißt das was übrig bleibt muss den Namen Eigentum noch verdienen.


Grüße Peter