Die Beschilderung "Privatbesitz" kann (oder soll) nach meinem Empfinden zum Ausschluß irgendwelcher
Haftungsrisiken dienen. Ein Stein zuviel und schon liegt einer auf der Nase und gibt dem
Besitzer des Weges die Schuld.
So ist es. Welche juristischen Feinheiten dahinter liegen, weiß ich nicht. Ich weiß aber, mein Schwiegervater (Landwirt) hat auch den Weg über seinen Hof mit einem Schild "Privatweg" versehen und erklärte mir, daß es dabei um Haftungsrisiken geht.
Über den Hof verläuft auch ein ausgeschilderter Radweg (ist im Münsterland). Es ist interessant zu sehen, wie sich die Radfahrer verhalten. Noch besser sind die Autofahrer, die dann versuchen, am Schild zu drehen und sich dabei im Acker festfahren
. Dann kommt großzügigerweise der Trecker zum Einsatz - in der Regel kostenlos, bis auf einmal, als die Halbstarken aus dem Ruhrpott mit der Begrüßung "Äey Bauer, los, zieh uns mal aus der Schei$e" auf ihren festgefahrenen Opel aufmerksam machten. Die hat mein Schwiegervater bis auf den letzten Pfennig abkassiert.
Grüßle, Ludger