Das ist eine mögliche Sicht der Dinge. Nur leider ist das ein Fass ohne Boden.
Da bei den gesetzlichen KKn auch regelmäßig Leute auftauchen, die Zahnbürsten, Sonnenschutzmittel oder auch Fahrräder bezahlt haben wollen (ist ja irgendwie alles für die Prävention), finde ich Beschränkungen sinnvoll. Und Reiseimpfungen für den Urlaub fallen da m. E. auch rein.
Natürlich kann man seine Krankenkasse fragen. Ich würde aber keine Regel daraus aufstellen, da solche Erstattungen oft als Einzelfallentscheidung deklariert sind (da steht dann "ohne Praejudiz auf ähnliche und gleichgelagerte Fälle" oder so ähnlich).

Rolf