'wild campen'
wieso, willst du dich mehrere tage an einem ort mit zelt und feuerstelle häuslich niederlassen?
wenn nicht, alles andere nennt sich 'nachtlagern', und ist eines der frühesten bürgerrechte für jedermann auf reisen, und dient dem zeitlich auf eine nacht begrenzten unterschlupf für sich und seine habe.
das nachtlager kann und darf nur an ausdrücklich dafür verbotenen stellen verweigert werden, zB. wenn rechte anderer dem im wege stehen (NSG, verletzung des eigentumsrechts, oder gemeinderecht), aber auch diese beschränkungen werden bei gefahr für leib oder habe des reisenden hinfällig (unwetter), dann darf er nämlich überall lagern, sofern kein unterschlupf in erreichbarer nähe ist (stadtgebiet).
die feuerstelle unterliegt weit grösseren beschränkungen, und kann darüber hinaus ein nachtlager uU. zur hausähnlichen behausung machen , auch bei nur einnächtiger nutzung.
die hausähnliche behausung, besonders die über mehrere nächte, ist im gegensatz zum nachtlager nur an dafür bestimmten orten erlaubt (eben das neudeutsche 'campen').
das sollte eigentlich europaweites grundrecht sein, und wird nur in einigen ländern durch unsägliche gesetzgebungen gegen 'vagabundieren' verwässert.