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Off-topic #192346 - 03.08.05 08:04 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: ]
Krabbenpuler
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 573
Moin Großer Thekenhäuptling,

in den Kneipen in denen ich jahrelang hinter dem Tresen stand, war Radler ein Gemisch aus Sprite und Bier...

Fanta wird allerhöchstens zu Apfelwein gemischt, das aber auch nur in Spuren, in Hessen und nur bei hartgesottenen Äppler-Trinkern

Cola schlißlich, kann man ebenfalls mit Bier mischen, das wird dann nach Region Dreckisches, Gestreiftes oder schlicht Cola-Bier genannt. Man beachte, das letztere Bezeichnung laut ausgesprochen leicht mit einem Imperativ verwechselt werden kann...

Wenn Schwarzradlerin was zu rechtlichen Dingen sagt würde ich ihr nach meiner begrenzten Zeit in diesem Forum glauben. Es sei denn, ich wäre ihr Unfallgegner zwinker

Chris
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Off-topic #192349 - 03.08.05 08:17 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: Krabbenpuler]
rado
Nicht registriert
In Antwort auf: Chris Rückert
Moin Großer Thekenhäuptling, in den Kneipen in denen ich jahrelang hinter dem Tresen stand, war Radler ein Gemisch aus Sprite und Bier... Chris

In der Gastronomie kenne ich mich nicht aus, ich drinke das Zeugs nur, ab und zu.

In Antwort auf: Chris Rückert
Wenn Schwarzradlerin was zu rechtlichen Dingen sagt würde ich ihr nach meiner begrenzten Zeit in diesem Forum glauben. Es sei denn, ich wäre ihr Unfallgegner zwinker Chris

Ich streite mich nicht mit Schwarzbiermischgetränk in der Sache selbst. Sie hat Ahnung vom Verkehrsrecht, das weiß ich! Nur spreche ich ihr das Recht ab, über andere zu urteilen. Sie spielt sich als Richterin auf - Lex Schwarzradlerin.

Schwarzbiermischgetränk ist aber erfrischend. grins

Gruß,
Bernd
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#192353 - 03.08.05 08:29 [Re: axelt]
ex-2881
Nicht registriert
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#192357 - 03.08.05 08:38 [Re: reyk26]
ex-2881
Nicht registriert
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#192358 - 03.08.05 08:41 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: ]
axelt
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 380
Rechne immer mit der Dummheit der Mitspieler, die ist in dem Fall Trumpf

Hallo Eva
Das sag mal meinen Kindern wen sie aus der Haustüre kommen und Radfahrer ( Erwachsene )an Ihnen vorbei prechen ( kein Radweg sonder Fußweg )!
Auch Radfahrer haben sich an die Verkehrsregeln zu halten. zwinker
mfg Axel
Grüße aus Düsseldorf

http://axeltraub.de/index.html

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#192359 - 03.08.05 08:48 [Re: axelt]
ex-2881
Nicht registriert
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#192361 - 03.08.05 08:50 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: ]
Bourbon
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 218
In der Schweiz wäre das auch so - Der Autofahrer ist immer "mitschuldig", unabhängig von einem fehlbaren Verhalten. Kausalhaftung ist hier die juristische Bezeichnung dafür.

Es ist müssig, darüber zu diskutieren, ob das fair sei, dass man "mithängt", auch wenn man sich verkehrsordnungskonform verhält. Recht und Gerechtigkeit sind zwei Paar Stiefel.

Gruss

Martin
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#192366 - 03.08.05 09:08 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: ]
Michi
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 403
Hallo Theodor

Ich stimme Dir überein, trotzdem kann ich es nicht nachvollziehen. Es gibt ja ein Strassenverkehrsgesetz und wenn sich jemand nicht daran haltet ist es für mich halt nicht logisch und nicht fair, dass ein anderer dafür bestraft wird.
Wenn wir wirklich für alles bestraft würden, bei dem wir andere gefährden, könnten wir ja gar nichts mehr machen.
Was ist eigentlich wenn ich bei besagtem Fall mit dem Tandem, welches ein grösseres Verkehrsmittel ist als das Fahrrad bei grün in den falschfahrenden Radfahrer fahre? Bin ich auch Schuld? Mit dem Moped ja wohl sowieso.

Gruess Michi, der sich über solche Regelungen nervt, aber durchaus bewusst ist, als Autofahrer mit einem Bein im Geängnis zu sitzen...

www.bikevisions.ch.vu
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#192370 - 03.08.05 09:41 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: ]
herbai
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 196
In Antwort auf: Schwarzradlerin
Wenn in den Niederlanden ein Unfall zwischen Dose und Fahrrad passiert, ist aufgrund der Gefaehrdungshaftung grundsaetzlich der Outler schuld.

a) Du und einige andere Poster vermischen/verwechseln Gefährungshaftung mit Schuld. Gefährdungshaftung bedeutet, dass man haftet, auch und gerade wenn man nicht schuld ist. Falls man schuld ist, braucht's ohnedies keine spezielle Regelung für anders gelagerte Haftung.

b) Für mein Rechtsgefühl ist schwer vorstellbar, dass in NL diese unbedingte Gefährdungshaftung gilt. Mag aber trotzdem so sein. Kann das jemand hier fundiert beantworten und abgrenzen (Auto - Fahrrad? Auto immer? Anderes?)

c) @Rado: Haftung hat grundsätzlich nichts mit Versicherung zu tun. Die Versicherung macht nur dem Haftenden im Fall des Falles das Leben leichter, springt für ihn ein. In der Praxis hat allerdings auch der Geschädigte seinen Vorteil: Versicherungen sind eher zahlungsfähig als irgendein Privatmann.
Für Sonderfälle (z.B. nicht Versicherter ist schuld an Unfall) gibt es hier in Deutschland einen Fond, der IMHO nur für Personenschäden eintritt und das auch nur begrenzt (z.B. kein Schmerzensgeld). Kenne dieses Thema aber nicht ausreichend für fundierte Aussagen. Holländische Regelung würde mcih auch hier interessieren. Mutmaßlich haben sich ohnedies die EU-Bürokraten auch schon dieses Themas bemächtigt und zumindest einiges vereinheitlicht.
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#192379 - 03.08.05 10:37 [Re: herbai]
ex-2881
Nicht registriert
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#192415 - 03.08.05 13:06 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: reyk26]
Uli
Moderator
abwesend abwesend
Beiträge: 15.097
Hallo,
nehmen wir mal an es kommt auf einer Kreuzung zu einem Zusammenstoß, weil ein Verkehrsteilnehmer die Ampel bei rot passiert hat. Ansonsten haben sich beide Beteiligten (beide keine Fussgänger!) regelgerecht verhalten, also angepasste Geschwindigkeit, nicht betrunken, etc.. Kennt jemand ein Urteil zu einem solchen Fall, bei dem die Schuld nicht zu 100% dem Rotsünder zugesprochen, sondern auf beide verteilt wurde?
Gruß
Uli
"Too much smoke, too much gas. Too little green and it's goin' bad!". "So sad", Canned Heat, 1970
Dear Mr. Putin, let’s speed up to the part where you kill yourself in a bunker.
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Off-topic #192419 - 03.08.05 13:25 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: Krabbenpuler]
Flachfahrer
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 4.455
In Antwort auf: Chris Rückert

Cola schließlich, kann man ebenfalls mit Bier mischen, das wird dann nach Region Dreckisches, Gestreiftes oder schlicht Cola-Bier genannt.


oder "diesel"

MfG
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Off-topic #192439 - 03.08.05 14:25 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: Flachfahrer]
axelt
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 380
oder Krefelder lach lach lach
Grüße aus Düsseldorf

http://axeltraub.de/index.html

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#192523 - 03.08.05 20:24 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: Michi]
mannimmond
Mitglied Übernachtungsnetzwerk
abwesend abwesend
Beiträge: 264
In Antwort auf: Michi

trotzdem kann ich es nicht nachvollziehen. Es gibt ja ein Strassenverkehrsgesetz und wenn sich jemand nicht daran haltet ist es für mich halt nicht logisch und nicht fair, dass ein anderer dafür bestraft wird.

der Autofahrer wird auch nicht bestraft. Er haftet nur aufgrund des großen Gefahrenpotentiales, welches davon audsgeht, daß er sein großen Fahrzeug in Betrieb gesetzt hat mit für die Folgen des Unfalles.

In Antwort auf: Michi

Gruess Michi, der sich über solche Regelungen nervt, aber durchaus bewusst ist, als Autofahrer mit einem Bein im Geängnis zu sitzen...


Das ist nur der Fall, wenn er sich nicht an die Regeln hält. Solange es nur um die Gefährdungshaftung dreht, wird man nicht eingelocht. Im Klartext:

Selbst wenn ein Autofahrer ein Kind unter 14 (ich meine da liegt die Grenze inzwischen) anfährt, mit welchem er an der Stelle nicht rechnen musste, dabei nicht zu schnell war, weil das Kind unerwartet auf die Straße lief, also keine Chance hatte den Unfall zu verhindern, haftet er zwar mit 100% für den entstandenen Schaden, er wird aber noch nicht einmal Strafe bezahlen, da er sich nicht falsch verhalten hat.
Die Inbetriebname eines Fahrzeuges ist zwar gefährlich (deswegen auch die Gefährdungshaftung) für sich und andere, aber nicht verboten, sondern sogar ausdrücklich erlaubt. Für diese Gefährdung kann man also nicht bestraft werden. Wohl aber für einen höhere Gefährdung, welche von einem Fehlverhalten ausgeht.

Übrigens gibt es in Deutschland durchaus Fälle, bei denen ein Radfahrer von einem Auto erfasst wurde, und nacher den vollen Schaden zu tragen hatte, da er sich extrem verkehrswiedrig verhalten hatte. Ich hab nur leider kein Aktzenzeichen.
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#192716 - 04.08.05 18:20 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: mannimmond]
simeli76
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 389
In der heutigen Ausgabe der Berner Zeitung war ein Artikel zu diesem Thema. Ist zwar alles auf die Schweiz bezogen, vielleicht interessiert es trotzdem jemand.

Grüsse aus der Schweiz
Simon
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#192762 - 05.08.05 01:44 Re: Teilschuldfrage nach Radunfall [Re: reyk26]
Eduard
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 61
Ja, hier muß ich als Niederländer wohl kurz reagieren bäh

Auch ich habe oft davon gehört, daß der Pkw-führer immer Schuld hat, egal ob er etwas falsch gemacht hat oder nicht. Wie das sich auszahlt in Bezug auf der Versicherung kann ich leider (und erfahrungsgeweis glücklicherweise) nicht sagen.

Was schon aus dem Bild hervor kommt, ist daß der Fahrradstreifen, also der auf dem Asphalt gemalten Streifen für Fahrräder, immer den Verkehr des entlangliegenden Autostreifens folgen. Deshalb werden Radfahrer nicht extra mit Verkehrsschildern darauf aufmerksam gemacht und warst du hier Geisterfahrer.

Immerhin schade, daß es zu einem (sei froh:) kleinen Unfall gekommen ist. Ich wäre schon froh um nicht die Schaden am Auto bezahlen zu müssen und hätte auch sowieso die Ampel der entlangfahrenden Autos kontrolliert, aber das ist im nachhinein immer leicht zu sagen.

Mit freundlichem Gruß aus Norwegen, dort wo -alle- Fahrradstreifen, wenn überhaupt da, 5 meter bevor -jeder- Kreuzung, Seitenstraße und Kreisverkehr einfach aufhören und du als Radfahrer an den Gnaden des barmherzigen Dosenfahrers überlieferst wirst wirr
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