Hallo,
ihr EF-Radler;
das wurde heute in EF beschlossen und daran werde ich mich haltenLink zum Texthttps://www.mdr.de/thueringen/Liveticker-corona-virus-thueringen-mittwoch-100.html
Ausnahmsweise lasse ich den Text hier stehen. Das ist allerdings kein Präzedenzfall mdr-Liveticker vom 18.03.2020
16.37 Uhr Erfurt, Weimar, Jena, Gera und Suhl beschließen umfangreiche Maßnahmen
Die Oberbürgermeister der kreisfreien Städte Erfurt, Weimar, Jena, Gera und Suhl haben für ihre jeweiligen Stadtgebiete einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus beschlossen. Das sind im Einzelnen:
Alle Arten von Veranstaltungen, Ansammlungen, Vergnügungen, Stadtführungen, Versammlungen oder organisierte Treffen sind untersagt
Zufällige oder verabredete Ansammlungen in Parks sind untersagt.
Verkaufsstellen sind zu schließen. Geöffnet werden dürfen nur noch: Lebensmittelläden (z.B. Supermärkte, Bäckereien, Fleischereien), Wochenmärkte für Lebensmittel, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitungsverkaufseinrichtungen, Baumärkte, Gartenmärkte, Geschäfte für Tierbedarf, Großhandel. Diese Verkaufsstellen haben die aktuellen Empfehlungen und Festlegungen des Robert-Koch-Instituts einzuhalten.
Die Tätigkeit von Handwerkern und Dienstleistern wird nicht untersagt. Ausgenommen sind Dienstleistungen am Menschen, wie insbesondere Frisöre, Kosmetikstudios, Nagel- oder Fußpflege, Tattoo- und Massagestudios.
Ärztlich verordnete Maßnahmen wie Psycho-, Physio- und Ergotherapie sind weiterhin gestattet
Der Betrieb sämtlicher Freizeiteinrichtungen ist untersagt. Das betrifft im Einzelnen: Restaurants, Speisegaststätten, gastronomische Bereiche von Beherbergungsbetrieben, Mensen, Kantinen (einschließlich Betriebskantinen) und ähnliche Einrichtungen, Bars, Cafés, Clubs, Diskotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Philharmonie, Museen und ähnliche Einrichtungen, Messen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten sowohl in geschlossenen Räumen als auch unter freiem Himmel, Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.
Untersagt ist auch der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und ähnlichen Einrichtungen.
Untersagt ist der Betrieb aller Verkaufsstellen des Einzelhandels einschließlich von Outlet-Centern, sofern sie nicht unter die oben genannten Ausnahmeregelungen fallen.
Spielplätze dürfen nicht benutzt werden.
Weiterhin gestattet sind der Außer-Haus-Verkauf und Lieferdienste von Speisen, ein Verzehr vor Ort darf nicht stattfinden. Gruppenbildung an Abgabeorten ist zu unterbinden.
Untersagt ist der Betrieb von Hotels, Pensionen, Herbergen und ähnlichen Einrichtungen.
Verboten sind Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten der Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich.
Verboten sind Reisebus-Reisen.
Untersagt sind Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen sowie Einrichtungen anderer Glaubensgemeinschaften.
Diese Maßnahmen gelten vom 20. März bis 19. April in den genannten fünf Städten.
ich lasse diesen Faden stehen, mal sehen wie sich die Sache entwickelt. vielleicht ist radeln in einer kleiner Gruppe
wieder möglich.
, oder so.
Gruß aus EF
Uwe