Polizei und Staatsanwalt machen nix. Hatte ich das nicht auch verlinkt?
Willst du uns diese Stelle nicht mal verlinken?

Ansonsten schließe ich mich natürlich der Frage meines Vorredners an: Hat das Nichtstun (generell der Fall oder Einzelfallerfahrungen) eine juristische Grundlage oder ist dies eher ein Fall von Nichtwollen?
Mit der simplen Eingabe der Stichwörter "Fahrraddiebstahl" und "Durchsuchungsbeschluss" in eine Suchmaschine kämest du selber schneller zu den Quellen:
hier Dursuchungsbeschlüsse sind an hohe Auflagen gebunden, da eine Wohnung zu einem geschützten Bereich der dort wohnenden Menschen gehört. Die bloße Vermutung, dass ein geklautes Fahrrad in einer größeren Wohnanlage stehe, bloß weil das letzte GPS-Signal von dort kam, dürfte nie für einen Dursuchungsbeschluss aller Wohnungen ausreichend sein. Anders sähe es aus, wenn eine dort gemeldete Person schon wegen vergleichbarerer Delikte auffällig wurde.
Die Polizei kommt bei Wohnungseinbruch, meist auch die Kripo. Bei Fahrraddiebstahl musst du bekanntermaßen selber zur Polizei gehen. Unterschiedliche Delikte wurden in der Tat immer schon unterschiedlich intensiv verfolgt. Es erstaunt mich, dass du dich darüber wunderst.
Mehr über Fahrraddiebstahl und die Randbereichen wird man vermutlich am 17. und 18. Mai in mehereren Sendungen auf WDR Funk und TV sehen und hören können.
Hier der Link. Ja, ich werde dort sicherlich wieder präsent sein, auch mit Hintergrundinfos an die Redaktionen.