In Antwort auf: rolf7977

Der nachgehende Leistungsanspruch ist m. W. nicht an die Arbeitslosmeldung gebunden.

Rolf



..Ah! Danke fuer die Info, habe garede nochmal nachgelesen, das scheint tatsaechlich nicht an die Arbeitslosigkeit oder sonst was gebunden zu sein, sondern von der Kasse aus zu kommmen. Gut. Werd nachher mit der Kasse telefonieren, wenn was fuer andere auch Interessantes bei raus kommt, trage ich nach.

Erika