Du musst der Arbeitsvermittlung zur Verfügung stehen. Das heisst im Normalfall: wenn Dich das Arbeitsamt zu einem Termin bittet, musst Du erscheinen. Dabei kann diese Einladungsfrist durchaus nur wenige Tage betragen. Viele Antragsteller werden auch zeitnah zu irgendwelchen Seminaren oder Schulungen eingeladen. Auch da musst Du hin, wenn Du keine Sperre haben willst.
Du hast als Arbeitslose natürlich auch einen Urlaubsanspruch. Der darf aber bei der Arbeitsvermittlung nicht hinderlich sein.
Rolf