Radreise & Fernradler Forum
Radreise & Fernradler Forum
Wer ist online?
6 Mitglieder (scherbe, 5 unsichtbar), 245 Gäste und 572 Suchmaschinen sind im Forum unterwegs.
Details
Erweitert
Rund ums Forum
Regeln
Die Regeln für dieses Forum
Nutzungsbedingungen
Vereinbarungen für die Benutzung
Das Team
Wer steht hinter dem Forum?
Verifizierung
Offenlegung deiner Identität
Beteiligte Homepages
Radreise-Seiten, die das Forum eingebunden haben
Mach mit!
Dieses Forum für deine Homepage
RSS Feeds RSS
Eine Übersicht öffentlicher RSS Feeds
Plauderecke
Zum Unterhalten und Plauschen
Die Geschichte
Die Geschichte des Forums
Spende
Unterstütze das Forum
Radreise-Wiki
Partnerseiten
Statistik
29688 Mitglieder
99045 Themen
1556898 Beiträge

In den letzten 12 Monaten waren 2053 Mitglieder aktiv. Die bislang meiste Aktivität war am 01.07.25 23:14 mit 6051 Besuchern gleichzeitig.
mehr...
Vielschreiber (30 Tage)
StephanBehrendt 42
Hansflo 34
Juergen 33
iassu 30
panta-rhei 29
Themenoptionen
#718249 - 04.05.11 10:30 Re: Krankenversicherung nach Kuendigung [Re: erikah]
macrusher
Mitglied
abwesend abwesend
Beiträge: 3.250
In Antwort auf: erikah

Sollte man zurueck kommen, und man findet gleich eine Arbeit, ist alles gut, dann ist man wieder in der gesetzlichen Krankenkasse aufgenommen.
Wenn man nicht sofort eine Arbeit findet, muesste man sich freiwillig versichern, aber das kann man nur, wenn man eine "Vorversicherung" hat, d.h in einem bestimmten Zeitraum schon einmal freiwillig versichert war. I.d.R sind es 12 Monate, glaube ich. Darum soll man wohl auch in der Zeit, wenn man weg ist, Anwartschaft bezahlen (sagt man das so?).


Ich finde, das klingt alles nach Geldzauberrei. Wieso es einerseits Pflicht ist, in Deutschland versichert zu sein, und andererseits oft so kompliziert ist bzw. man manchmal einfach nicht mehr in die KK reinkommt, wenn man einmal draussen ist, bleibt mir ein Raetsel.




Sorry, aber da hat dir die KV Bulls..t erzaehlt!

Ich hab das Ganze schon hinter mir und es ist folgendermassen:

Seit ca. Fruehjahr 2006 gibt es eine allgemeine Versicherungspflicht in Deutschland. D.h., bist du abhaengig beschaeftigt und dein Job ist sozialversicherungspflichtig, sprich dein Einkommen ist hoeher als die Hoechstgrenze des Minijobs (z.Zt. 480Euro?), dann bist du automatisch sozialversichert. Kommst du zurueck und hast Anspruch auf ALG1 und keine Sperre bist du darueber versichert. Hast du keine ALG1 Ansprueche, meldest du dich H4 und bist darueber versichert. Meldest du dich nicht H4, dann musst du die Beitraege aus eigeneer Tasche zahlen. Zugrundegelegt fuer die Bemessung der Beitragshoehe wird ein Mindesteinkommen von 800Euro (Auskunft meiner KV 2008) - ob du das effektiv verdienst oder nicht interessiert nicht. Bei mir waren das 2009 dann monatliche Beitraege in Hoehe von ca. 145Euro! Problem mit H4 ist, dass die Hoehe des Schonvermoegens nicht beliebig ist, d.h. hast du zuviel Kohle auf der Bank musst du den Ueberschuss erst aufbrauchen. Das H4 Amt will i.d.R. Nachweise (Kontoauszuege) der letzten 3 Monate sehen. Ob die Regelung immer noch so ist weiss ich nicht, es wurde bzw. wird aber dagegen vorgegangen...

Was die Versicherungspflicht angeht: deine letzte Versicherung MUSS dich definitiv per Gesetz wieder aufnehmen, ob sie will oder nicht! Meine wollte nicht. KV-Mitarbeiter sind Buerokraten hoch 10, die keine profunde Kenntnis der aktuellen Gesetzeslage haben, und nach Schema F Dienst nach Vorschrift machen! Ich kann das so sagen, da ich bei mehreren KVs war und alle hatten keine Ahnung bzw. waren nicht besonders motiviert im Fall "Rueckkehr eines Langzeitreisenden" sich mal schlau zu machen was denn nun Sache ist oder zu helfen!

Du musst deine Zeit im Ausland auch nicht mit einer Auslands-KV "ueberbruecken", ob du das machst und versichert sein willst ist dein reines Privatvergnuegen und hat nix mit der gesetzlichen KV zu tun (und auch keine Auswirkung auf diese)!

Theoretisch gesehen ist es sogar so, wenn du keine Auslands-KV hast bzw. keine die in ihrer Policy "Weiterbehandlung im Heimatland nach Rueckkehr im Krankheitsfall" hat, dass wenn der Fall eintritt und du behandlungsbeduerftig nach Deutschland zurueck kommst, die Krankenversicherungspflicht und somit auch das Recht auf Leistungen greift, da du ab dem ersten Tag wo du wieder in Deutschland wohnhaft gemeldet bist - auch rueckwirkend (den Pflichtbeitraege koennen auch rueckwirkend nachgefordert werden) versichert bist. Dazu wurde das Gesetz naemlich gemacht: um die lueckenlose Krankenversicherung aller Buerger zu gewaehrleisten. Nicht ganz unwichtig ist glaub ich die Meldegeschichte, solltest du vorhaben deinen Wohnsitz abzumelden (was gut bzgl. der KV gut ist, denn die kann das pruefen und dann koennen sie sich nicht rausreden von wegen du haettest dich in Deutschland aufgehalten und wolltest dir Leistungen erschleichen, allerdings schafft das dann evtl. andere Probleme...).

Lange Rede, kurzer Sinn. Ich bin kein Fachmann aber das ist mein Wissen/sind meine Erfahrungen, da ich mich leider sehr intensiv damit befassen musste. Wenn du zurueck kommst und ein Notfall bist wird man dich in Deutschland hoechstwahrscheinlich nicht wegschicken. Ueber die Kosten wird dann spaeter geredet - sollte aber technisch kein Problem sein, da wie gesagt, du ab dem Moment wo du dich wieder dauerhaft in Deutschland aufhaeltst sowieso der allgemeinen Krankenversicherungspflicht unterliegst und damit auch ein Recht auf Behandlung hast!

Ach noch was. Anwartschaft ist auch B......t, das gab's frueher Mal, gibt's jetzt nicht mehr bzw. falls das die eine oder andere KAsse noch anbietet kannst du das auch vergessen - Anwartschaftsbeitraege sind in etwa so hoch wie die Beitraege die du zuletzt in deinem Job gezahlt hast, nur quasi eine passive Mitgliedschaft ohne irgendwelche Gegenleistungen und ist logisch betrachtet mit der allg. Versicherungspflicht sowieso obsolet.
Gruß,
Andreas

Geändert von macrusher (04.05.11 10:34)
Nach oben   Versenden Drucken


Alle Beiträge zum Thema
Betreff von verfasst am
Krankenversicherung nach Kuendigung erikah 03.05.11 07:28
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung Joese 03.05.11 07:36
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung Uwe Radholz 04.05.11 07:21
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung erikah 04.05.11 09:24
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung macrusher 04.05.11 10:30
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung erikah 04.05.11 16:55
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung macrusher 05.05.11 05:34
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung SuseAnne 03.05.11 07:37
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung Velomade 03.05.11 08:01
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung Martina 03.05.11 07:44
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung rolf7977 03.05.11 07:50
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung mgabri 03.05.11 08:37
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung chouca 03.05.11 10:20
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung baltic 03.05.11 10:30
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung MANTIS 03.05.11 11:26
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung Claudius 03.05.11 11:45
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung erikah 03.05.11 19:42
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung rolf7977 04.05.11 04:37
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung erikah 04.05.11 04:44
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung rolf7977 04.05.11 04:53
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung erikah 04.05.11 05:06
Re: Krankenversicherung nach Kuendigung polytropos 05.05.11 07:19
www.bikefreaks.de