Gibt es nicht irgendwo ein Gesetz, das besagt, dass Verbindungen zwischen zwei Punkten, wenn sie erneuert werden, für die Verkehrsmittel immer noch funktionieren, wie es vorher der Fall war? So ähnlich wie: Queren von unnatürlichen Wasserstraßen ist kostenlos (z.B. beim NOK).
Ja, ich denke, daß man vielleicht auf rechtlichem Weg erzwingen könnte, daß eine Röhre für Radfahrer gebaut wird oder die vorhandenen Röhren für Radfahrer freigegeben werden.
Es ist schon traurig, mit welcher Selbstverständlichkeit unsere Politiker die innerstädtische Verbindung in Lübeck verschenken, weil man ja über Bad Schwartau immer noch ans Ziel kommt. So wird das Fahrrad doch nicht konkurrenzfähige Fahrzeiten erzielen können, wenn dauernd kleinere und größere Schikanen eingeführt werden.
Aber warum läßt man die Brücke nicht einfach solange stehen, bis eine Tunnellösung zum Selberfahren für Radfahrer existiert?