In Antwort auf: Wuppi
In NRW benötige ich für die Fahrradmitnahme ein Fahrradticket, auch in RE und RB. Dieses Ticket berechtigt mich ein Fahrrad mitzunehmen.
Ist es auch dann möglich, mir aus "Platzgründen" die Weiterfahrt zu untersagen?
Schließlich habe ich ein Ticket gekauft und somit einen Beförderungsvertrag (fürs Fahrrad) geschlossen.

Bei der Bahn gibt es ja auch ein bundesweites Fahrradticket. Wie sieht es denn da mit der Mitnahmepflicht aus?

Die Beantwortung deiner Frage findest du tatsächlich unter genau dem Link, den du oben eingestellt hast. Kurze Antwort: Nein, gibt es nicht