Der Beförderungsvertrag kommt schon mit dem Kauf der Fahrkarte zustande und die Beförderungsbestimmungen (unter der Annahme, dass sie rechtens sind) sind Teil des Vertrages. Für den Fall, dass man ohne Fahrkarte einsteigt, kommt er mit Betreten des Fahrzeuges zustande und hat die Folge, dass man als Schwarzfahrer belangt werden kann.
Dabei übersiehst Du zwei Punkte. Einmal gibt es gar nicht so wenige Zeitkarteninhaber, die vor der Fahrt eben keine Fahrkarte kaufen, weil sie immer eine besitzen und dann sind auch Zugeinheiten mit Fahrkartenautomat im Innenraum immer üblicher geworden. Zusätzlich gibt es noch die Möglichkeit, eine Fahrkarte nach dem Einsteigen online zu erwerben. Eben deshalb entsteht der konkrete Beförderungsvertrag beim Einsteigen und alle drei Punkte sind letztlich im Sinn der Verkehrsunternehmen. Man wurde sich nicht einig, wer Fahrkartenautomaten auf den Bahnsteigen zu unterhalten habe. Ein vierte Fall sind Zeitkarteninhaber, die über den Geltungsbereich ihrer Zeitkarte hinausfahren, dafür eine Anschlusskarte benötigen und diese am Automat im Zug oder beim Zugpersonal erwerben. Ein spezieller Zug wird ebenfalls durch das Einsteigen Teil des Vertrages. Es gibt schließlich niemanden, mit dem ein Nutzer das vereinbaren könnte. Es spielt letztlich auch keine Rolle, weil die Beförderer im Regionalverkehr als staatliche Pflichtaufgabe eine Beförderungspflicht haben.