Sobald der Fahrgast Geld bezahlt hat, ist ein Vertragsverhältnis zustande gekommen: Sei es für eine Einzelfahrt, eine Monatskarte oder eine Abo. Das mag zwar zunächst nur eine abstrake Verpflichtung zur Leistung sein, die sich in dem Moment konkretisiert, wenn man das Fahrzeug besteigt, aber es besteht eben ein Vertrag. Auch wenn ich nicht einsteige, habe ich Rechte aus diesem Beförderungsvertrag wie z.B. die Erstattung der Kosten bei Verspätung oder Ausfall des Zuges. Ohne Vertragsverhältnis wären solche Forderungen des Fahrgastes nicht möglich.

Ich habe nicht geschrieben, dass das Einsteigen ohne Fahrausweis zwangsläufig eine Schwarzfahrt ist, sondern dass s p ä t e s t e n s in dem Fall ein Beförderungsvertrag zustande kommt und man als Schwarfahrer belangt werden k a n n, d.h. das Unternehmen hat alleine durch das Einsteigen eine Rechtsgrundlage für ihre Forderung. Die Klärung dieser Frage ging sogar bis zum EuGH. Im Zug bin ich dann verpflichtet, mir einen Fahrausweis zu besorgen wie es auch in dem belgischen Fall möglich gewesen wäre. Sogar eine nachträgliche Zahlung hätte dort Schlimmeres für die Fahrgäste verhindert.