Das mag wohl sein. Die Frage die sich stellt, ist aber, wie man es fertig bringt, die Mutti mit dem Kinderwagen oder einen Behinderten ggf. draußen im Regen stehenzulassen? Auf der Basis irgendeines Paragrafen - ich tät mich in Grund und Boden schämen. Wenn ich als Radfahrer in die S-Bahn steige, dann weiß ich, dass ich mich auf ein Abenteuer einlasse. Man kann anführen, dass es die Mutti auch wissen muss. Ich stufe meine Zwänge hier aber niedriger ein, als die der Mutti. Das war auch einmal anders, aber dafür muss mir Mutti dumm kommen.

Ob ich nun die Mutti mit nem Kinderwagen bin, Rollstuhl- oder Radfahrer mag zwar in irgendwelchen Beförderungsbestimmungen wurscht sein. Dass es unsereinem leichter fällt mit den Unwägbarkeiten der Bahn umzugehen, erscheint aber schlüssig. Dass man es sich allzuoft antut, scheint mir aber auch schlüssig widerlegt. Der Verweis auf den "Vertragsbruch" hilft hier wohl niemandem und um jeden Preis recht haben, willst du wahrscheinlich in diesem Fall auch nicht.

meint der Peter