Gut, das gleiche „Recht" haben sie nicht. So steht das in den Beförderungsbedingungen. Und ich selbst bin auch bereit, die Priorisierung von Kindern , Behinderten und Alten, die Rollstühle brauchen, zu akzeptieren. Aber wenn ich die Textfetzen des verlinkten Artikels richtig verstehe, schmeißen die uns auch raus, um Fahrgäste ohne Rad mitnehmen zu können? Das ist schon echt die Härte. Und wie es aussieht, ist man ziemlich wehrlos.
Ein Vorrang für Rollstühle und Kinderwagen ist doch meines Wissen nur im Nahverkehr geregelt. Im Fernverkehr ist das bekanntlich anders, dort besteht im Regelfall für Fahrräder eine Reservierungspflicht.
Dann gibt es im Nahverkehr häufig gewisse Zeitfenster, in denen die Fahrradmitnahme generell ausgeschlossen ist. Wenn es in solchen Fällen gelegentlich dazu führen sollte, dass Radfahrer einen ohnehin bis zum allerletzten Stehplatz belegten Zug verlassen sollen, damit vielleicht einige wenige andere Fahrgäste ohne Fahrrad zusteigen können, dürfte das regelkonform sein. Gelegentlich mögen schlechte Entscheidungen durch das Zugpersonal getroffen werden, der Regelfall dürfte das jedoch nicht sein.
Und nochmals zur Erinnerung: ich habe mich hier lediglich zum Tatbestand einer zumindest in NRW geltenden Regelung für den Nahverkehr geäußert.
Verweise auf den Fernverkehr oder gar die Alternative von Flügen erscheinen mir da wenig zielführend.