M.W. haben z.B. in der S-Bahn Hannover Kinderwagen Vorrang vor der Mitnahme von Fahrrädern.
Das hatten wir doch schon. Es wirkt nur beim gleichzeitigen Einsteigen. Wer sich bereits im Zug befindet und gefahren ist, kann so nicht rausgeworfen werden. Das ist Vertragsbruch und daran kann sich auch nichts ändern. Das hat mit den Grundsätzen des Rechtsstaates und der einfachen Regel »Verträge sind einzuhalten« zu tun. Ich kann, wenn ich einmal einen Vertrag eingegangen bin und mein Vertragspartner seinen Teil geleistet hat, es mir nicht einfach so aus heiterem Himmel anders überlegen. Gut möglich, dass den beteiligten Mitarbeitern das Wissen um solche Feinhheiten fehlt. Polizisten wissen es in aller Regel und eben deshalb kann man derartige Forderungen guten Gewissens aussitzen. Eventuell hilft auch der Hinweis, dass ein Stehenbleiiben den Gesamtbetrieb aufhält. Nur, weil man ein Fahrrad mitführt, wird man nicht einfach so rechtlos.
@Wuppi, ja, wenn Du die bezahlte Fahrt nicht antreten kannst, dann ist Dir der Fahrpreis zu erstatten. Auch, wenn Du beim Umsteigen nicht weiterkommst, der Zweck der Fahrt damit nicht mehr erreichbar und diese damit sinnlos wird, ist das so. Dann steht Dir auch der kostenlose Rücktransport zu Deinem Ausgangsort zu und letztlich bist Du mit der vertanen Zeit genug bestraft. Der Transporteur, der es nicht hinbekommt, darf davon nicht noch Einnahmen erzielen. Im Ruhrgebiet ist mir das tatsächlich schon passiert und es gab auch keine Diskussionen.