Gefühlt sind für mich die Fahrgastrechte (konkret die monetäre Erstattung bei Verspätungen) erst eine neuere Erfindung. Für den Nahverkehr fand ich das aber nie groß relevant ...
Wenn du ländlich wohnen würdest, wo der letzte Bus abends um 8 fährt und sonntags nur alle 2 Stunden, würdest du das spätestens anders sehen, wenn du eine dieser Fahrten wg. Verspätung oder Ausfall verpasst hast. Die dann quasi immer einzige Alternative heißt Taxi und ist alles andere als billig. Bitte auch nicht vergessen, dass es zwischen Fernverkehr und Nahverkehr signifikante Unterschiede beim "Schmerzensgeld" für Unbill wg. Ausfällen und Verspätungen gibt. Gruß Uli
na ja, soweit derartige Verspätungen oder gar Ausfälle innerhalb Nordrhein-Westfalen ausgelöst werden, greift fast immer die hier geltende relativ kundenfreundliche NRW-Mobilitätsgarantie. Diese Garantie umfasst bis zu einer festgelegten Obergrenze auch die Erstattung von Taxikosten.