In Antwort auf: jutta
Ist da nicht der Veranstalter zuständig?


Dazu gibt es m. E. in unterschiedlichen Ländern unterschiedliche gesetzliche Regelungen. In DEU/Europa ist m. W. der Veranstalter zuständig, wenn die Reise als Gesamtpaket bei ihm gebucht wird. Wer sich seine Bestandteile selbst zusammenorganisiert, der ist auch für die Problemlösung am Ende selbst zuständig.


Gruß,

Hardy cool